"Auf den Wasserpreis umlegen"

NEUMARKT. Die wegen des Wasserschutzgebietes in der Hasenheide notwendigen Fünf-Jahres-Untersuchungen der Abwasserleitungen sollen über den Wasserpreis bezahlt und damit auf alle Bürger der Stadt umgelegt werden. Das fordert die Fraktionsgemeinschaft Flitz /Grüne in einem Antrag (Nr. 44) an die Stadt.

Außerdem sollen die im ganzen Stadtgebiet üblichen Untersuchungen im zehn-Jahres-Abstand von den Bürgern selbst in Auftrag gegeben werden können. Die Stadt solle dazu die wenigstnehmenden Firmen ermitteln.

Die Anträge im Wortlaut:

Antrag Nr. 43

der Fraktionsgemeinschaft aus Bündnis90/Die Grünen und FlitZ im Stadtrat der Stadt Neumarkt/Opf

Antragsgegenstand: Abwasserleitungsuntersuchungen auf Dichtigkeit nach der Entwässerungssatzung der Stadt Neumarkt/OPF Intervall 10 Jahre

Der Stadtrat möge über den Sinn und Unsinn dieser Untersuchung debattieren und im Falle der gewünschten Durchführung durch die Stadtverwaltung ein Leistungsanforderungsprofil erstellen lassen.

Dieses Profil soll umfassen:
1.Dichtigkeitsprüfung nach Sicht oder Druckprüfung für verschiedene Leitungssysteme
2.Klares Untersuchungsprotokoll für alle nach einheitlichem Schema.

Danach soll die Stadtverwaltung verbindliche Preise von verschiedenen Anbietern abfragen um den Bürgern in allen Stadtteilen die Möglichkeit zu geben selbst innerhalb eines bestimmten Zeitfensters die wenigstnehmende Firma damit zu beauftragen.

Gründe: Der einzelne Bürger wäre sehr dankbar über diesen Service, da er damit sicher gestellt hätte, daß das was die Stadtverwaltung sich unter dieser Kontrolle vorstellt , auch korrekt ausgeführt wird. Außerdem könnte bei diesem Vorgehen das gesamte Vorhaben deutlich billiger vonstatten gehen, da strassenzugweise untersucht werden könnte.

Die Stadtverwaltung hätte den Vorteil, genau das geprüft zu bekommen was sie sich wünscht, sowie standardisierte Meßprotokolle zu bekommen, die dann keinerlei Arbeitsaufwand oder Rückfragen mehr erfordern.

Die Debatte über Sinn und Unsinn sollte deshalb sein, da eine geringfügige Undichtigkeit bei drucklosen Abwasserleitungen sehr wahrscheinlich in keinem Verhältnis stünde zum Aufwand der dabei betrieben würde. Insbesondere da sich die Leitungen ohnehin durch die Verschmutzung selbst wieder abdichten.

Wir erwarten unseren Antrag in der nächsten Stadtratssitzung , im öffentlichen Teil.

Antrag Nr. 44

der FraktionsGemeinschaft aus Bündnis90/Die Grünen und FlitZ im Stadtrat der Stadt Neumarkt/Opf

Antragsgegenstand: Abwasserleitungsuntersuchungen auf Dichtigkeit nach der Entwässerungssatzung der Stadt Neumarkt/OPF Intervall 5 Jahre wegen Wasserschutzgebiet Hasenheide

Der Stadtrat möge über den Sinn und Unsinn dieser Untersuchung debattieren und im Falle der gewünschten Durchführung durch die Stadtverwaltung ein Leistungs-anforderungsprofil erstellen lassen.

Dieses Profil soll umfassen:
1.Dichtigkeitsprüfung nach Sicht oder Druckprüfung für verschiedene Leitungssysteme
2.Klares Untersuchungsprotokoll für alle nach einheitlichem Schema.

Danach soll die Stadtverwaltung verbindliche Preise von verschiedenen Anbietern abfragen um dann diesen Auftrag durch den Werksenat an die wenigstnehmende Firma im Auftrag der Stadtwerke zu vergeben. Anschließend sollen die Kosten auf den Wasserpreis umgelegt werden.

Gründe: Die Bürger der Hasenheide, deren Grundstücke im Wasserschutzgebiet liegen müssen durch dieses neu eingerichtete Wasserschutzgebiet Einschränkungen hinnehmen.

So dürfen Sie nach den einschlägigen Unterlagen z.B. folgendes nicht :
1.Ihren Garten düngen
2.Freilandpflanzen mit Herbiziden, Pestiziden oder Fungiziden spritzen
3.Tiere im Freien halten
4.alles was auch nur in geringster Weise das Grundwasser belasten könnte, zum Beispiel das Auto auf unbefestigtem Boden waschen, usw.

Dies sind Einschränkungen in der Nutzungsmöglichkeit Ihrer Grundstücke. Für derlei Nutzungseinschränkungen werden normalerweise Grundstücksbesitzer (insbesondere Landwirte) entschädigt. Diese Entschädigung ist im Fall des WSG Hasenheide nicht erfolgt.

Es wäre somit geradezu ein Hohn, wenn aus der Einrichtung des WSG folgend, die Bürger zusätzlich mit Kosten belastet würden, die aber allen Wassernutzern der Stadt zugute kommen. Aus diesem Grunde ist auch der Wasserpreis mit diesen vergleichsweise geringen Kosten zu belasten.

Aufgrund der berechtigten Entrüstung der Betroffenen erwarten wir die Behandlung dieses Antrages in der nächsten Stadtratssitzung. Auch erwarten wir die Behandlung in öffentlicher Sitzung da keinerlei Gründe dagegen stehen, im Gegenteil das öffentliche Interesse an der Entscheidung des Stadtrates hier besonders groß ist.

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