"Archaische" UmlegungNEUMARKT. Die ÖDP hat für die Stadt Berching eine Muster-Berechnung erstellt, bei dem die Kosten für die Kläranlagenerweiterung und -erneuerung nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden können.ÖDP-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer nannte die bisherigen Planungen , nach der die Herstellungsbeiträge nach Grundstücks- und Geschoßfläche bemessen werden, "archaisch", da diese Werte "kein Abwasser verursachen". Er fühlte sich an frühere Zeiten erinnert, wo die Zahl der Steckdosen für die Stromkosten herangezogen wurde. Dieses System sei nicht verursachergerecht und laufe dem Gedanken der Nachhaltigkeit zuwider. Verursachergerecht und nachhaltig wäre, die gesamten Kosten für die Ertüchtigung und den Betrieb der Kläranlage auf die Nutzung der Kläranlage umzulegen. Jeder Privatbetrieb müsse die Nutzung seiner Investitionsgüter auf seine Produkte bzw. Dienstleistungen umlegen. So sollten die Abwassergebühren sich verursachergerecht zusammensetzen - aus dem Anteil für Schmutzwasser und Regenwasser, das aus versiegelten Flächen in die Kläranlage läuft. Neumeyer nannte als positive Beispiel die Stadt Neumarkt und den Markt Beratzhausen, die diese Gedanken bereits umgesetzt haben oder gerade dabei sind. DokumentationVorschlag für verursachergerechte jährliche Abwassergebühren(es bleiben die alten niedrigeren Herstellungskosten für Neuanschlüsse) Diese neuen verursachergerechten Abwassergebühren beinhalten
Fiktives Beispiel Musterhaushalt:
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