"Archaische" Umlegung

NEUMARKT. Die ÖDP hat für die Stadt Berching eine Muster-Berechnung erstellt, bei dem die Kosten für die Kläranlagenerweiterung und -erneuerung nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden können.

ÖDP-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer nannte die bisherigen Planungen , nach der die Herstellungsbeiträge nach Grundstücks- und Geschoßfläche bemessen werden, "archaisch", da diese Werte "kein Abwasser verursachen". Er fühlte sich an frühere Zeiten erinnert, wo die Zahl der Steckdosen für die Stromkosten herangezogen wurde.

Dieses System sei nicht verursachergerecht und laufe dem Gedanken der Nachhaltigkeit zuwider. Verursachergerecht und nachhaltig wäre, die gesamten Kosten für die Ertüchtigung und den Betrieb der Kläranlage auf die Nutzung der Kläranlage umzulegen. Jeder Privatbetrieb müsse die Nutzung seiner Investitionsgüter auf seine Produkte bzw. Dienstleistungen umlegen.

So sollten die Abwassergebühren sich verursachergerecht zusammensetzen - aus dem Anteil für Schmutzwasser und Regenwasser, das aus versiegelten Flächen in die Kläranlage läuft. Neumeyer nannte als positive Beispiel die Stadt Neumarkt und den Markt Beratzhausen, die diese Gedanken bereits umgesetzt haben oder gerade dabei sind.

Dokumentation

Vorschlag für verursachergerechte jährliche Abwassergebühren
(es bleiben die alten niedrigeren Herstellungskosten für Neuanschlüsse)
Diese neuen verursachergerechten Abwassergebühren beinhalten
  • die neuen "einmaligen Herstellungsbeiträge für Erneuerung der Kläranlage"
  • und die bisherigen jährlichen Abwassergebühren

Fiktives Beispiel Musterhaushalt:

Musterhaushalt - Meßgrößen:
a) Abwassermenge 1 (=Trinkwassermenge) 100 *m³
b) versiegelte Fläche 200 *m²
Gemeinde - Summen der Meßgrößen
a) Abwassermenge 1 100000 *m³
b) versiegelte Fläche 200000 *m²
Gemeinde - jährlicher Finanzbedarf für Abwasser
a) für Abwasser im engeren Sinn 150000 €
b) für Abwasser aus versiegelten Flächen 100000 €
Gemeinde - Bewertungsfaktoren
= ( Jährlicher spez. Finanzbedarf ) / ( Summe spez. Menge )
a) BwF 1 für Abwasser im engeren Sinn 1,5 € / m³
b) BwF 2 für Abwasser aus versiegelten Flächen 0,5 € / m²
Musterhaushalt - Abwassergebühren
a) Abwassermenge_1 * BwF_1 150 €
b) versiegelte_Fläche * BwF_2 100 €
Abwassergebühr für Musterhaushalt 2005 250 €


Erstellt am
(Seitenanfang) (Zurück) (Vorwärts)

Link zu Gök-Reisen
Schreiben Sie uns !
E-Mail-Kontakt

Anzeigen

Link zum Landkreis Neumarkt
Stadt Neumarkt

Termine heute



Zur Titelseite