Bebauungsplan für Stadthalle

NEUMARKT. Der Stadtrat hat am Dienstag die Aufstellung eine qualifizierten Bebauungsplanes für das Gebiet der künftigen Stadthalle und des Stadtparks beschlossen.

Der Bebauungsplan umfaßt eine Fläche von fast vier Hektar. Die Grundstücke Mühlstraße 3 und 5 sollen weiterhin als "Mischgebiet" ausgewiesen werden. Östlich davon kommt eine "Fläche für den Gemeinbedarf für kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtung" (sprich: die Stadthalle), östlich davon kommt eine "Grünfläche Zweckbestimmung Parkanlage". In Teilbereichen davon soll Baurecht für Tiefgaragen festgelegt werden. Außerdem ist geplant, die Straßenerschließung neu zu überplanen.

Der im Süden des Aufstellungsbereichs im Bebauungsplan "Sanierungsgebiet 1 Schloßviertel" festgesetzte Hotelstandort (ehemaliges Hotel Wunder) wird zugunsten von "Grünfläche Zweckbestimmung Parkanlage" zurückgenommen.

Mit dem Auftrag einen Bebauungsplan aufzustellen muß gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes einhergehen. Auch hier stimmten die Stadträte mit Ausnahme der "Proteststimmen" von Flitz und Grünen zu.

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