Spielothek-Räuber in Handschellen vor Gericht


Im Sitzungssaal durfte nicht fotografiert
werden: Hier der Angeklagte Viktor W. von
hinten.
NEUMARKT. Die fünf Angeklagten, vier russischer, einer polnischer Herkunft, aber alle mit einem deutschen Pass ausgestattet, wurden in Handschellen und scharf bewacht aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

Dort wartet auf sie ein Verfahren wegen schier unzähliger Verbrechen. Vier der Angeklagten waren zuletzt im Raum Amberg/Sulzbach-Rosenberg, der fünfte, der 22jährige Alexander J., in Neumarkt ansässig. Ihm wirft die Jugendkammer vor, zusammen mit einem gleichaltrigen Komplizen, am 21. August 2003 die Spielothek am Neumarkter Autobahnzubringer, mit einer Pistole bewaffnet, überfallen und 1.400 Euro geraubt zu haben (wir berichteten). Außerdem war er an einem Überfall auf ein Schmuckgeschäft beteiligt.

Sein Neumarkter Mittäter B. wartet am 25. November vor der 13. Strafkammer auf seinen Prozess. Er scheint der Drahtzieher der Bande gewesen zu sein, die am Donnerstag vor der Jugendkammer

Oberstaatsanwalt Reinhard Lubitz vertritt
die Anklage beim Prozeß um den Überfall
auf die Neumarkter Spielothek.
Foto: Erich Zwick
verhandelt wurde. Deshalb wird der Haupttäter nach Erwachsenen-Strafrecht abgeurteilt. Neben dem Überfall auf die Spielothek hat der Räuber am 12. September 2003 ein Bekleidungsgeschäft in Neumarkt (wir berichteten) mit der gleichen Waffe überfallen, die Herausgabe von 300 Euro erpreßt und Bekleidung im Wert von 650 Euro mitgehen lassen.

Bei einer polizeilichen Einvernahme zum Raubüberfall auf die Spielothek soll er einen Unbeteiligten als Täter genannt haben, der dann festgenommen wurde und mehrere Tage unschuldig in Untersuchungshaft saß. Da nehmen sich die weiter begangenen Delikte nur noch wie eine kriminelle "Garnierung" aus: Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) und falsche Verdächtigung.

Bei den fünf Angeklagten vom Donnerstag mußte ebenfalls das Strafgesetzbuch von oben nach unten bemüht werden. Im einzelnen müssen sich verantworten:
  • Angeklagter Robert D. (25): drei Fälle des gemeinschaftlichen schweren Raubes, zwei Fälle in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verabredung zu einem Verbrechen, unerlaubtes Handel treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zwei Fälle des Diebstahls, einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung, acht Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
  • Angeklagter Alexander F. (21): gemeinschaftlich schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Verabredung zu einem Verbrechen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliches unerlaubtes Führen einer Schußwaffe und fünf Fälle des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
  • Angeklagter Eugen S. (22): gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit Verabredung zu einem Verbrechen.
  • Angeklagter Alexander J. aus Neumarkt (22): gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzliches Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
  • Angeklagter Viktor W. (23): zwei Fälle der Beihilfe zum Raub und Beihilfe zur räuberischen Erpressung.
Über den Fortgang der Strafverfahren hält Sie neumarktonline auf dem Laufenden.
Erich Zwick


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