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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Aus Blödsinn Großeinsatz ausgelöst !

NEUMARKT. Ein 33jähriger Mann aus Berg hat mit einem "blinden Alarm" einen Großeinsatz von Feuerwehr, Polizei, Rettungshundestaffel, Notarzt, Rotem Kreuz und Polizei-Hubschrauber ausgelöst ! Er rief zu nachtschlafener Zeit bei verschiedenen Personen an und stöhnte am Telefon, er liege verletzt in einem Bach bei Berg und brauche dringend Hilfe !

Jetzt konnte die Polizei den Mann ermitteln, der kurz vor Weihnachten für den Riesenwirbel bei den Rettungsdiensten gesorgt hat. Stundenlang hatten die Helfer -unterstützt von Hunden und einem Hubschrauber - die gegend um Berg durchkämmt. Für den 33jährigen wird der "Spaß" richtig teuer: Ihn erwartet eine Haft- oder saftige Geldstrafe - und die Rechnung der Rettungsdienste, die sich auf mindestens 7500 Euro beläuft.

Nach der Rückkehr von einer Weihnachtsfeier und vermutlich in leicht alkoholisierten Zustand rief der Mann von 3 bis 3.40 Uhr alle zehn Minuten bei einer Privatperson im Gemeindebereich Berg an und gab stöhnend zu erkennen, dass er in einem Bach liege und dringend Hilfe benötige. Auch eine Beschreibung der Örtlichkeit mit kurzen Stichworten war dem Anruf zu entnehmen. Ein weiterer Anruf mit gleichem Inhalt ging gegen 3.30 Uhr auch bei einer Frau im gleichen Gemeindebereich ein. Der Inhalt dieses Anrufes war ebenfalls als Notruf zu verstehen und "sehr pressant", wie Polizei-Chef Helmut Lukas am Dienstag sagte. Beide angerufenen Teilnehmer verständigten natürlich die Polizeiinspektion Neumarkt.

Dem Sachverhalt zufolge ergab sich aus diesen Telefonaten, dass eine Person vermutlich durch einen Verkehrsunfall oder auf andere Weise in einen Bach gestürzt ist und dringend Hilfe benötigen würde. Durch die Polizei wurde sofort eine Suchaktion mittels eigene Kräfte und dann später mit der Verständigung von Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, sowie einem Einsatz der Rettungshundestaffel eingeleitet. Außerdem waren Notarzt und BRK eingesetzt. Auch der Einsatz eines Polizeihubschraubers mit Wärmebildkamera wurde in Erwägung gezogen, konnte aber aufgrund der wittrigen Wetterverhältnisse nicht eingesetzt werden.

Das Einsatzgebiet befand sich im Gemeindebereich Berg und insbesondere wurden hier die umliegenden Flächen von Bächen abgesucht. In den Morgenstunden kam dennoch zusätzlich der Polizeihubschrauber zum Einsatz, der ebenfalls das bezeichnete Gebiet nach einer verunglückten Person absuchte. Nach sechs Stunden Suche wurde der Einsatz erfolglos abgebrochen, da von den Helfern keine Unglückstelle ausgemacht werden konnte. Auch die großräumige Absuche durch den Polizeihubschrauber erbrachte keinen Unglücksort oder eine in Not geratene Person.

Nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Ermittlung des Anrufers durchgeführt.

Nach einigen Tagen konnte dann der Anrufer aus dem Gemeindegebiet Berg festgestellt werden. Der Handy-Besitzer räumte die Anrufe ein. Er hätte sich "keinerlei Gedanken" über die Folgen seiner Anrufe gemacht. Vermutlich war er zum Zeitpunkt der Tat leicht alkoholisert.

Eine Strafanzeige wegen Missbrauch von Notrufen ist nun die Folge, sagte Lukas. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Neben diesen Folgen werden auch dem nächtlichen Anrufer auch einige Kostenrechnungen der einzelnen eingesetzten Rettungskräfte ins Haus flattern. Der Feuerwehreinsatz, die Rettungshundestaffel, der Hubschraubereinsatz, BRK mit Notarzt und der Polizeieinsatz belaufen sich auf etwa 7.500 Euro.

Polizei-Chef Lukas wies aber besonders darauf hin, dass bei einem Einsatz der Polizei dem Anrufer natürlich keinerlei Kosten entstehen, wenn tatsächlich eine Person vermißt wird (oder etwa der Nachbar oder die Nachbarin schon über Tage hinweg nicht mehr gesehen wurde).

Man sollte also nicht von Meldungen an die Polizei Abstand nehmen, weil eventuell Kosten entstehen könnten. "Es ist sinnvoll im Vorfeld Dinge anzuzeigen und diese dann letztendlich der Bewertung durch die Polizei zu überlassen", erklärte Lukas.

Ende Oktober 2004 hat sich ein ähnlich gelagerter Fall im Gemeindebereich Deining ereignet. Hier hat ein 14jähriger Schüler einen schweren Unfall auf der Bundesstraße 8 mitgeteilt, bei dem zwei Fahrzeuge beteiligt sein sollten und eine Person eingeklemmt sei. Auch in diesem Fall blieb die Absuche des angeblichen Einsatzortes erfolglos und letztendlich konnte mit technischen Möglichkeiten der Anrufer ermittelt werden. Eine Strafanzeige wegen Missbrauch von Notrufen und Kosten von einigen Hundert Euro für den Einsatz der Kräfte waren die Folgen des Anrufes.

Die Anrufer sollten doch künftig ihr Geld sinnvoller in sozialen Einrichtungen anlegen, meinte Lukas.

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