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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

"Willkürliche Auswahl stoppen"

NEUMARKT. ödp-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer freute sich beim Monatstreffen der ÖDP in der Schneemühle (Pilsach) über die Zulassung des Volksbegehrens "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk".

Das Bayerische Innenministerium hat am Donnerstag das von der ödp gestartete und von den Freien Wählern Bayern unterstützte Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zugelassen. Die Eintragungszeit beginnt am 5. Juli und endet am 18.Juli 2005.Die Initiative ist erfolgreich, wenn sich während dieses Zeitraums 916.000 Wahlberechtigte in die in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten eintragen.

Insbesondere viele Mobilfunkinitiativen unterstützen im Landkreis die vorgesehene Genehmigungspflicht und auch Landrat Löhner habe zugesagt, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Inzwischen stehen bereits 113 Bürgermeister, 600 Ärzte und Apotheker, 72 lokale Bürgerinitiativen und 55 Bund Naturschutz-Kreis- und Ortsgruppen hinter dem Volksbegehren. Neben ödp und Freien Wählern haben sich auch mehrere Kreisverbände anderer Parteien den örtlichen Aktionskreisen angeschlossen.

Bayernweit rufen rund 700 Ärzte, Apotheker und Bürgermeister zur Unterstützung auf! Auch die Landesdelegierenversammlung des Bund Naturschutz ist für das Volksbegehren.

Ziel des Volksbegehrens ist die Einführung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunk-Sendemasten und die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys, aber die Mobilfunkbetreiber sollen ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können wo sie wollen", hieß es. Mit dem Volksbegehren werde eine deutliche Reduzierung der Strahlenbelastung, eine Vorsorgeplanung mit unproblematischeren Standorten und mehr Nachbarschutz möglich , erklärte ödp-Kreisvorsitzender Josef Neumeyer beim Monatstreffen der ÖDP in der Schneemühle.

Bedauert werde, dass das Innenministerium die Eintragungszeit nicht mit dem G9-Volksbegehren zusammengelegt habe, das wenige Wochen vorher am 14. Juni beginnt. Die Staatsregierung verursache mit dieser Entscheidung "aus rein taktischen Gründen" unnötige Kosten für die Kommunen , kritisiert Neumeyer.

Link zum Thema:
www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de