neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
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ISSN 1614-2853
5. Jahrgang

Deckel muß zugehen

NEUMARKT. Überfüllte Restmülltonnen am Straßenrand sind auch im Landkreis Neumarkt leider kein seltener Anblick.

Das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Neumarkt weist deshalb darauf hin, dass die Tonnen nur so befüllt werden dürfen, dass die Deckel noch gut schließen und eine Entleerung mit den eingesetzten Sammelfahrzeugen technisch möglich ist. Dabei dürfen die Abfälle nicht eingestampft oder verpresst werden.

Um die Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten, sind die Müllwerker angehalten, Restmülltonnen, die über den Tonnenrand hinaus „aufgetürmt“ wurden, nicht auszuleeren. Haus- und Wohnungseigentümer oder Hausverwaltungen sollten darauf achten, dass das bereitgestellte Tonnenvolumen für den 14tägig regelmäßig anfallenden Restmüll ausreicht, heißt es aus dem Landratsamt.

In vielen Fällen kann die anfallende Restmüllmenge durch eine verbesserte Wertstofftrennung verringert werden. Nähere Informationen dazu gibt’s auch im Internet unter www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft. (Siehe auch Button rechts)

Fällt ausnahmsweise vermehrt Restmüll an, z.B. nach Renovierungsarbeiten, können Restmüllsäcke dazugekauft werden. Die Restmüllsäcke sind gegen eine Gebühr von 5 Euro pro Stück im Landratsamt und bei zahlreichen weiteren Verkaufsstellen erhältlich und werden bei der 14täglichen Restmüllabfuhr mitgenommen.

Weitere Informationen zur Abfallwirtschaft beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-334, -209, -211.