Gesetze gelten auch für Fans


Feiern nach einem Sieg der deutschen Mannschaft ist das Eine - Narrenfreiheit das Andere...
Foto: Archiv
NEUMARKT. Die Polizei warnt auch die Neumarkter Fußballfans, im Taumel der WM-Begeisterung die vom Gesetz vorgeschriebenen Grenzen zu überschreiten.

Auch bei einem Autokorso feiernder Fußballfans gelten zum Beispiel selbstverständlich die Promille-Grenzen und die Rotlichter der Ampeln - und das wird auch überwacht und geahndet.

Das sportliche Großereignis „Fußballweltmeisterschaft in Russland“ beginnt in wenigen Tagen. Wichtig ist, dass Freude und Euphorie von Fans aller Nationalitäten im Vordergrund stehen sollen, sagte ein Polizeisprecher. Die Polizei werde bei der Beobachtung der zahlreichen Veranstaltungen und des Verkehrsgeschehens anlassbezogen reagieren. Freude und Feiern sollen nicht getrübt – Gefahrensituationen jedoch vermieden oder entschärft werden.



Vereinzelt sind bereits mit Fähnchen und Fahnen geschmückte Fahrzeuge im Straßenverkehr zu beobachten. Hier gilt für jeden Fahrzeugführer, selbst dafür zu sorgen, dass durch diese Gegenstände die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht negativ beeinträchtigt wird. Insbesondere Sichtbehinderungen oder wegfliegende Fähnchen bei hoher Geschwindigkeit können gefährlich sein. So sind die meisten Anklemm-Fahnen nur für bestimmte Höchstgeschwindigkeiten zugelassen und sollten vor Autobahnfahrten und auf längeren Strecken unbedingt abmontiert werden.

Auch die nahezu obligatorisch stattfindenden Autokorsos nach Spielende durch ganze Gemeinden und an exponierten Örtlichkeiten stehen im besonderen Fokus der polizeilichen Aufmerksamkeit. Bei diesen "von Enthusiasmus und Losgelassenheit geprägten Fahrzeugkolonnen" waren in der Vergangenheit Verstöße in Form von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und verletzte Personen festzustellen, hieß es. "Durch lageangepasste polizeiliche Präsenz werden wir uns auf derartige Sicherheitsstörungen vorbereiten und dagegen einschreiten".

Diese Verhaltensregeln gibt die Polizei den Teilnehmern mit auf den Weg: Die polizeilichen Appelle richten sich aber auch an Passanten und Fans entlang der Straßen und Plätze. Auch von ihnen wird ein adäquat diszipliniertes Verhalten im Umgang miteinander erwartet. Niemand soll durch die feierliche Stimmung beeinträchtigt oder gar verletzt werden.

Erwähnt wurde auch, dass es natürlich viele Menschen gibt, die dem Geschehen auf dem grünen Rasen neutral oder uninteressiert gegenüber stehen. Dem muss natürlich dahingehend Rechnung getragen werden, dass übermäßige Belästigungen Dritter auf ein zumutbares Maß minimiert sein müssen. Auch darauf zielt die lageangepasste polizeiliche Präsenz. Dies beginnt nicht zuletzt bei nächtlichen, lang anhaltenden Hupkonzerten.
11.06.18
Neumarkt: Gesetze gelten auch für Fans
Telefon Redaktion


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