Vorbildlich fand die Polizeibeamtin die "Anschnallmoral" in diesem Fahrzeug
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NEUMARKT. Einen Tag nach dem Start ins neue Schuljahr findet in Freystadt der oberpfalzweite Auftakt für „Sicher zur Schule - sicher nach Hause“ statt (wir berichteten).
Insbesondere für die vielen sogenannten „ABC-Schützen“ in der Oberpfalz beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt gab die Polizei Tipps für einen sicheren Schulweg - immerhin gab es dabei im Landkreis im letzten Jahr sieben verletzte Kinder.
Die Polizei hat auch in diesem Jahr auf die Schüler und die weiteren Verkehrsteilnehmer ein besonderes Augenmerk, hieß es. Insbesondere stehe hier auch die Überwachung der Gurtanlege- und der Kindersicherungspflicht an.
Für Erstklässler und deren Eltern gilt es, bereits vor dem ersten Schultag den Schulweg und dabei die besonderen Gefahrenstellen und Risiken kennen zu lernen.
Diese Tipps gibt die Polizei den Eltern und Kindern an die Hand:
Der Schulweg soll schon vor Schulbeginn gemeinsam mit den Kleinsten erkundet werden. Dabei sollen den Kindern Gefahrenbereiche und richtige Verhaltensweisen aufgezeigt werden. Der kürzeste Schulweg muss nicht auch der sicherste sein.
Müssen Straßen überquert werden, so sollte das möglichst an Ampelanlagen, Fußgängerüberwegen oder Fußgängerfurten, die durch Schulweghelfer abgesichert sind, geschehen. Ist das nicht möglich, so wird daran erinnert, nicht hinter Hindernissen wie beispielsweise einem Auto oder einer Hecke auf die Fahrbahn zu treten.
Kleidung und Schulranzen sollen auffällig und hell sein – das erhöht die Wahrnehmbarkeit. Reflektierende Elemente auf der Kleidung oder den Schultaschen stellen sinnvolle Ergänzungen dar.
Der Weg zur Schule soll geplant und rechtzeitig angetreten werden, da Zeitdruck die Aufmerksamkeit der Kinder vermindert und somit auch das Unfallrisiko erhöht.
Die Nutzung von Handys stellt durch die Ablenkung vom Verkehrsgeschehen eine Gefahrenquelle im Straßenverkehr dar. Das Mobiltelefon sollte auf dem Schulweg im Schulranzen bleiben.
Schulanfänger sollten grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Werden Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht oder abgeholt, so muß auf die vorschriftsmäßige Sicherung von Fahrern und Mitfahrern geachtet werden.
Die Polizei überwacht in den ersten Schultagen an stark befahrenen Schulwegen wie auch vor Schulen und Kindergärten besonders die Gurtmuffel. Die Schutzwirkung des Sicherheitsgurtes sei hinreichend belegt, hieß es. Dennoch zeige die Unfallstatistik immer wieder, dass viele Verkehrsteilnehmer den Gurt nicht anlegen. Im Jahr 2017 waren bayernweit 61 von 608 tödlich verunglückten Personen in Autos nicht durch einen Sicherheitsgurt gesichert. Besondere Verantwortung tragen Autofahrer natürlich gegenüber Kindern im Fahrzeug. Die müssen vorschriftsmäßig gesichert sein.
Verhaltensregeln an Bushaltestellen:
Bushaltestellen sind keine Spielplätze!
An den Haltestellen nicht drängeln und auf ausreichenden Abstand zum heranfahrenden Bus achten.
Niemals vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufen, sondern warten bis der Bus die Haltestelle verlassen hat.
Beim Aussteigen auf herannahende Radfahrer und Fußgänger achten.
Nicht nur die Schüler sondern jeder Verkehrsteilnehmer ist aufgerufen, zu Schulbeginn besonders aufmerksam zu sein, heißt es von der Polizei.
Im Umfeld von Schulen herrsche wochentags ein großes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern. Das Motto lautet deshalb: „Fuß vom Gas und bremsbereit sein, wenn sich Kinder am Fahrbahnrand befinden!“ Die gleiche Vorsicht gilt natürlich beim Passieren von Schulbushaltestellen.
Wie wichtig es ist, Kinder mit ihrem Schulweg vertraut zu machen und altersgerecht an eine sichere Verkehrsteilnahme heranzuführen, zeige die jährliche Bilanz der Schulwegunfälle.
Im Landkreis Neumarkt wurden im letzten Jahr sieben Kinder bei Schulwegunfällen verletzt. Zwischen 2008 und 2017 waren es im Landkreis insgesamt 53 Schulwegunfälle, bei denen 55 Schüler verletzt wurden, neun von ihnen schwer.