Gewerbeaufsichtsamt und Zoll warnen vor illegaler Pyrotechnik
Foto: Zoll
NEUMARKT. Feuerwerk, Raketen, Kracher und Böller - für viele Neumarkter sind sie an Silvester unverzichtbar und gehören zum fulminanten Start ins Neue Jahr dazu.
Damit dieser aber auch für alle – egal ob aktiver „Feuerwerker“ oder Zuschauer - ohne Unfälle verläuft, ist Vorsicht geboten. „Das Ganze ist alles andere als ungefährlich“, betont Florian Schmid, Leiter des Dezernats 2 „Bauarbeiterschutz und Sprengwesen“ am Gewerbeaufsichtsamt.
Damit die gute Partylaune nicht durch Unfälle zerstört wird, sollte man darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. „In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer Registriernummer wie zum Beispiel CE 0589-F2-008 verkauft werden“, hieß es vom Gewerbeaufsichtsamt. Außerdem müssen die Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanweisung zwingend in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zur höchsten Vorsicht mahnt der Experte des Gewerbeaufsichtsamts beim Besuch der vielfältigen Märkte der tschechischen Grenzstädte: „Hier werden zum Teil fast identisch aussehende Feuerwerkskörper zu vermeintlichen Schnäppchenpreisen angeboten. Doch dabei handelt es sich meist um nicht überwachte Grau- oder Billigimporte oder in Deutschland erlaubnispflichtige Kategorie F3 oder F4 Feuerwerksartikel, also Feuerwerksartikel die eine mittlere oder sogar große Gefahr darstellen.“
Wird bei Kontrollen festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelassen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens einer sicheren Vernichtung zugeführt.
Auch selbstgefertigtes oder zusammengemischtes „Feuerwerk“ entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, denn es ist nicht handhabungssicher, sondern instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen könne zu schwersten Verletzungen führen. Das Gewerbeaufsichtsamt warnt daher auch vor Eigenbau.
Tipps vom Profi für ein gelungenes Feuerwerk
Kaufen Sie Feuerwerksartikel nur im gut sortierten Fach- oder Einzelhandel. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr von 28. bis einschließlich 31. Dezember
Auch in Deutschland gekauftes Silvesterfeuerwerk kann bei unsachgemäßer Handhabung zu schweren Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschaden führen. Deshalb haben Raketen, Kracher & Co. in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - dazu zählen zum Beispiel die klassischen Raketen oder Batterien - dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Wer außerhalb dieser beiden Tage zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeiten oder anderen Feierlichkeiten ein Feuerwerk der Kategorie F2 abbrennen will, braucht dazu eine Erlaubnis der örtlichen Gemeindeverwaltung.
Grundsätzlich verboten ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen. Dies gilt auch am 31. Dezember und 1. Januar.
Grundsätzlich sollten Sie bei der Verwendung von Feuerwerksartikel nicht nur auf Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit von anderen Menschen und Tieren achten. Sie sollten auch die Umwelt im Auge haben. Nach dem Feuerwerk sollte es selbstverständlich sein, die Feuerwerksreste aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies schont die Umwelt, vermeidet Nachbarschaftsstreitigkeiten und verhindert auch, dass sich Kinder beim Spielen mit den Feuerwerksresten verletzen.
Da es beim Zünden von Feuerwerkskörpern und Silvesterraketen zu Fehlfunktionen und „Versagern“ kommen kann ist es ratsam am Abbrennplatz einen Eimer mit Sand oder Wasser oder einen Autofeuerlöscher griffbereit zu haben.
Blindgänger und „Versager“ bitte auf keinen Fall ein zweites Mal anzünden.