NEUMARKT. Die Polizei schnappte in Neumarkt bei einer Verkehrskontrolle einen jungen Mann, der Falschgeld und verbotene Böller im Auto dabei hatte.
Die Kripo nahm den Fall zum Anlaß, eindringlich vor den oft lebensgefährlichen Krachern zu warnen, die in den Wochen vor dem Jahreswechsel aus Tschechien und Polen als billiges Silvester-Spektakel geschmuggelt werden.
Der 19jährige Mann war am letzten Freitag gegen 14.15 Uhr bei einer Kontrolle der Neumarkter Polizei in der Nürnberger Straße aufgefallen, weil er nicht angeschnallt war. Doch mit einem kleinen Bußgeld war es nicht getan: im Zuge einer „ganzheitlichen“ Kontrolle, so ein Kriposprecher, zeigten die Neumarkter Polizisten einen guten Riecher. Im Innern des VW-Golf entdeckten sie einen „mittleren dreistelligen“ Bargeldbetrag an Blüten, also Falschgeld.
Nicht weniger dramatisch war der nächste Fund: der Mann hatte in einer Tüte sieben nicht zugelassene Böller dabei, die keinerlei Kennzeichnung aufwiesen und im schlimmsten Fall lebensgefährlich sein können.
Auf den 19jährigen Neumarkter erwarten nun Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch und dem Sprengstoffgesetz. Die Ermittlungen werden von der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg geführt.
Woher die Böller stammen, ließ die Polizei am Montag offen. Gleichzeitig wolle man in diesem Zusammenhang bereits frühzeitig vor den Gefahren von illegalen Feuerwerkskörpern warnen. Die könnten eine nicht kalkulierbare Explosionswirkung entfalten, die schwere oder gar fatale Körperschäden nach sich ziehen.
Auch der Zoll warnt vor Feuerwerkskörpern aus dem Ausland: jedes Jahr stelle man spätestens im Dezember
fest, dass nicht zugelassene Feuerwerks- und Knallkörper, besonders aus Polen
und der Tschechischen Republik, mitgebracht werden, hieß es.
Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften
des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein
Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
Reisefreimengen werden dabei nicht gewährt.
"Auch in Postpaketen aus Tschechien findet der Zoll jedes Jahr nicht zugelassene
Feuerwerkskörper, die wir aus dem Verkehr ziehen", sagte Martina Stumpf, die
Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. Die seien als Gefahrgut vom
normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar nicht versendet werden
dürfen.
Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind in allen Variationen und Mengen
erhältlich, äußerst gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte
Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei
korrekter Anwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen, hieß es vom Zoll.
Das Hauptzollamt Nürnberg riet dringend, nur zugelassene Qualitätsprodukte
bei autorisierten Händlern zu kaufen und immer darauf zu achten, dass die BAM-
und CE-Zeichen nicht gefälscht sind.