Änderungen im Standesamt

NEUMARKT. Wegen des Schließens der Neumarkter Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr ergeben sich auch andere Vorgehensweisen für Angehörige bei Geburten und Todesfällen.

Eheschließungen werden grundsätzlich durchgeführt, hieß es aus dem Rathaus. Die Anzahl der Gäste ist jedoch auf maximal acht Personen im Trausaal begrenzt. Bereits vereinbarte Eheschließungstermine können aber auch unproblematisch schriftlich bis auf weiteres verschoben werden.

Außerdem ist die städtische Aussegnungshalle in der Regensburger Straße bis auf weiteres gesperrt und es finden darin keine Trauerfeiern mehr statt. In den anderen Leichenhäusern der Stadt dürfen ebenfalls keine Trauerfeiern mehr erfolgen. Die Friedhöfe bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich, so dass Beerdigungen stattfinden können. Allerdings wird appelliert, dass die Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen so gering wie möglich gehalten werden soll.


Für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen gelten derzeit andere Vorgehensweisen. So sollen Eltern bei Geburt des Kindes im Klinikum Neumarkt die Geburtsanzeige vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den Mitarbeitern des Klinikums abgeben. Auf der Anzeige soll die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse angegeben werden. Nach Abschluss der Beurkundung erhalten die Eltern per Mail eine Aufforderung, die Gebühren zu überweisen.

Bei Sterbefällen sollen die ausgefüllte und unterschriebene Sterbefallanzeige sowie die zur Beurkundung erforderlichen Original-Urkunden in den Briefkasten des Rathauses IV in der Fischergasse 1 eingeworfen werden. Die Beurkundung wird dann zeitnah erfolgen und die Urkunden werden auf dem Postweg zugestellt. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgt unbar.

Das Standesamt bat darum, alle Anfragen am besten schriftlich per Email zu senden. Wegen der begrenzten Telefonkapazitäten sollte nur in sehr dringenden Fällen Kontakt unter Telefon 09181/255-240 aufgenommen werden.
18.03.20
Neumarkt: Änderungen im Standesamt
Telefon Redaktion


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