Gottesdienste mit Einschränkungen


In der Pfarrei St. Elisabeth in Postbauer-Heng wurde die Messe vor Fotos der Gläubigen gefeiert
Foto: Lea Thiel/pde

Rothsee-Saison fällt aus

NEUMARKT. Die evangelische Kirche sagte die auch bei Neumarkter Gläubigen sehr beliebten Gottesdienste am Rothsee ab.

Sie hätten heuer zum 29. Mal stattgefunden. Geplant waren wieder zehn Gottesdienste im Abstand von zwei Wochen zwischen Himmelfahrt und Mitte September.

Gottesdienst im Freien mit mehr als 50 Personen seien aber den ganzen Sommer über untersagt.

Die zuständigen Dekaninnen Berthild Sachs, Schwabach, und Christiane Murner, Neumarkt, bedauern die Absage sehr. „Im Schnitt kommen 200 bis 400 Personen aus den Dekanaten Schwabach und Neumarkt. Eine Begrenzung auf 50 Personen ist auf dem öffentlichen Gelände am Strandhaus Birkach nicht zur realisieren“, sagte Dekanin Murner.
NEUMARKT. Ab Montag sind grundsätzlich wieder Gottesdienste auch im Landkreis Neumarkt möglich - doch mit erheblichen Einschränkungen.

Darauf wiesen Dekan Artur Wechsler und seine Stellvertreter Stefan Wingen und Martin Fuchs am Donnerstag hin. Firmungen wird es heuer nicht mehr geben - Taufen, Erstkommunion und kirchliche Trauungen nur mit Genehmigung der Diözese.

Groß-Veranstaltungen wie die beiden Dekanatswallfahrten zum Petersberg und nach Wolfsricht wurden abgesagt und auch die traditionellen Fronleichnams-Prozessionen können heuer nicht in der üblichen Form stattfinden, hieß es.

Die Geistlichen riefen die Pfarrgemeinden dringend dazu auf, die staatlichen und kirchlichen Hygiene- und Abstandsgebote einzuhalten und die Zahl der Ehrenamtlichen in liturgischen Funktionen weiterhin so gering wie möglich zu halten. „Wir wollen verantwortungsvoll für das leibliche und seelische Wohl der Gläubigen sorgen“, heißt es in der Stellungnahme. Gläubige, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten auch weiterhin von der Mitfeier der Gottesdienste Abstand nehmen - das gelte natürlich auch für Priester und hauptamtliche Mitarbeiter.

Die Diözese Eichstätt hatte zuvor mitgeteilt, dass in diesem Jahr keine Firmungen mehr stattfinden, Taufe, Erstkommunion und die kirchliche Trauung nur auf Antrag an die Diözese gefeiert werden könnten.. Dekan Wechsler und seine Stellvertreter geben den Pfarreien auch zu bedenken, in wie weit Bittgänge und Wallfahrten den staatlichen und kirchlichen Vorschriften entsprächen.

Sie verwiesen außerdem darauf, dass nicht in allen Kirchen, auch in den Pfarrkirchen, die Möglichkeit besteht, die Abstandsregeln einzuhalten und die kirchlichen Vorgaben zu erfüllen. Nicht überall, wo es gewünscht werde, könne in den nächsten Wochen und Monaten ein Gottesdienst gefeiert werden. Auch die Kommunionspendung sei nicht in allen Messfeiern möglich. Die Pfarreien werden gebeten, durch Texte, Musik und Stille zur „geistigen Kommunion“ einzuladen.

„Wichtig ist uns weiterhin, dass wir auch in nächster Zeit zur Mitfeier von zuhause und zum Kontakt mit der örtlichen Gemeinschaft einladen“, sagte Wechsler. Das Live-Streaming von Messfeiern, der Verweis auf Gottesdienstübertragung, die Bereitstellung von Gebeten und Gottesdienstvorschlägen und die Öffnung von Kirchen und Kapellen solle auch weiterhin angeboten werden.


Zu Menschen, die einer Risikogruppe angehören, sollte der „Kontakt etwa durch ein Telefonat, Briefe oder einen schriftlichen Gruß“ aufgenommen werden.
Für das Dekanat Neumarkt wurde die laufende Jahresplanung mit Wallfahrten, Konferenzen und Zusammenkünften zunächst ausgesetzt.

Das Bistum Eichstätt teilte am Donnerstag die Vorgaben mit, die für die Durchführung von Gottesdiensten eingehalten werden müssen:

Ab Montag, 4. Mai, sind öffentliche Gottesdienste in den Kirchen grundsätzlich wieder möglich. Allerdings müssen die Pfarreien und Gottesdienstgemeinden strenge Auflagen berücksichtigen. Ein von den bayerischen Bischöfen gemeinsam erarbeitetes Sicherheitskonzept wurde von der bayerischen Staatsregierung genehmigt und von Generalvikar Pater Michael Huber für das Bistum Eichstätt in Kraft gesetzt.

Einen zentralen Raum in den Regelungen nimmt die Wahrung des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften ein. So muss zwischen den einzelnen Gottesdienstteilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Dadurch kann in der Regel nur jede zweite oder dritte Bankreihe belegt werden. Für jede Kirche muss die Pfarrei vor Ort nun einen entsprechenden Sitzplan anfertigen, der schließlich auch die Höchstbesucherzahl in dieser Kirche beschreibt. Um Überbelegungen zu vermeiden wird es in zahlreichen Pfarreien nötig sein, ein Anmeldeverfahren für den Besuch der Gottesdienste einzuführen.

Während des Gottesdienstes müssen alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Von dieser Pflicht sind lediglich diejenigen entbunden, die gerade sprechen, etwa weil sie ein Gebet, eine Lesung oder eine Fürbitte vortragen. Gemeindegesang ist nur sehr reduziert möglich, da insbesondere beim Singen ein besonderes Risiko durch Tröpfcheninfektion vorliegt. Die Begleitung durch die Orgel, oder andere Instrumente ist möglich, jedoch nicht durch Chöre oder Blasinstrumente aller Art. Im Gottesdienst werden keine Gesangbücher oder Liederzettel verteilt, das „Gotteslob“ müssen die Gläubigen selbst mitbringen. Der Einsatz von Kirchenchören und Chorproben sind bis zum 31. August untersagt.

Die Gemeinden vor Ort legen einen getrennten Eingang und Ausgang für die Kirchen fest und bringen entsprechende Bodenmarkierungen an. Durch einen Ordnerdienst und entsprechende Eingangskontrollen müssen die Gemeinden gewährleisten, dass die ermittelte Aufnahmekapazität der Kirche eingehalten wird und die Höchstzahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer nicht überschritten wird. Die Kirchentüren stehen während des Gottesdienstes offen, damit niemand die Türklinken oder -griffe berühren muss. Handdesinfektionsmittelspender sollen am Eingang bereit stehen.

Zu jedem Zeitpunkt des Gottesdienstes sind die Abstandsregelungen zwischen den Anwesenden einzuhalten, auch bei denjenigen, die einen liturgischen Dienst ausüben, also beispielsweise den Ministranten. Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung muss unterbleiben. Kelchkommunion ist dem Priester vorbehalten, Mundkommunion ist ausdrücklich untersagt. Bei der Austeilung der Kommunion müssen die Kommunionspender eine ganze Reihe spezieller Hygienevorschriften beachten. Auch die Gläubigen müssen, wenn Sie zur Kommunion herantreten, den Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Auch für die im Gottesdienst verwendeten liturgischen Geräte gibt es genaue Reinigungs- und Hygienevorschriften.

Damit es beim Ausgang keinen Stau gibt, müssen die Gottesdienstteilnehmer die Kirche Bankreihe für Bankreihe verlassen und werden dazu in der Regel durch Ordner aufgefordert, nach jedem Gottesdienst muss eine gründliche Reinigung der Bankreihen erfolgen.

Die nun erlassenen Regeln gelten grundsätzlich für alle Arten von Gottesdiensten. Auch Trauergottesdienste sind unter Beachtung der entsprechenden Abstands- und Hygienerichtlinien wieder möglich. Für Beerdigungen gelten jedoch weiter die entsprechenden Bestimmungen für Bestattungen, bei denen unter anderem eine Obergrenze von 15 Personen aus dem engsten Familienkreis gilt.

Auch Gottesdienste im Freien sind nun wieder möglich, allerdings gilt hier eine Obergrenze von 50 Personen. Nicht möglich ist die Fronleichnamsprozession in der üblichen Form einer öffentlichen Prozession.

Abgesagt wurden vom Bistum Eichstätt nun auch alle bis zum Jahresende geplanten Firmungen. Erstkommunionfeiern sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall durch das Bischöfliche Generalvikariat genehmigt werden. Auf Antrag kann auch die feierliche Spendung der Taufe und des Sakramentes der Ehe ermöglicht werden.

Gläubige, denen der Besuch des Sonntagsgottesdienstes auch aufgrund der hohen Auflagen nicht möglich ist, wurden bereits am 18. März von der Sonntagspflicht entbunden. Die entsprechende Dispens gilt bis auf Weiteres. Das Bistum Eichstätt wird insbesondere für diese Gläubigen in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt Gottesdienste per Livestream übertragen. (pde)

30.04.20
Neumarkt: Gottesdienste mit Einschränkungen
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang