Teure „frisierte“ Autos


Nicht alles was man fürs Auto kaufen kann ist auch erlaubt
Foto: Pixabay
NEUMARKT. Auto-Tuning kann teuer werden: im letzten Jahr erstattete die Neumarkter Polizei gegen 112 Fahrer von frisierten Autos und Zweirädern Anzeigen.

Oft ging es dabei um überlaute Krachmacher, deren Besitzer an der Auspuffanlage gebastelt oder Teile ausgebaut haben - in vielen Fällen erlischt dann die Betriebserlaubnis. In etlichen Fällen mußten die Fahrer nach der Kontrolle zu Fuß heimgehen.

Erst vor wenigen Tagen wurden bei entsprechenden Polizeikontrollen wieder mehrere rollende Radaumacher aus dem Verkehr gezogen (wir berichteten). Eine „Harley“-Fahrerin hatte sogar einen Umschalter eingebaut, mit dem man die Auspuffklappen dauerhaft offen lassen konnte.


Zu einem im Zuge dieser Kontrollen am Pfingstmontag sichergestellten weißen BMW M3 konnte die Polizei nun ergänzend mitteilen, daß ein amtlich anerkannter Sachverständiger inzwischen den Verdacht bestätigt hat, daß durch Veränderungen an der Abgasanlage und der Fahrzeugelektronik die Betriebserlaubnis erloschen war.

Der Fachmann stellte gut kaschierte Manipulationen an den Katalysatoren und elektronische Veränderungen der Klappensteuerung der Auspuffanlage fest. Dabei wurde durch Codierungen in die Fahrzeugelektronik eingegriffen und mittels Tastenkombinationen die Klappensteuerung verbotenerweise beeinflusst.

Im Jahr 2019 wurden im Rahmen von Verkehrskontrollen bei auffrisierten Fahrzeugen von der Neumarkter Polizei 112 Fahrzeuge entdeckt, bei denen die Betriebserlaubnis wegen der Veränderungen erloschen war - darunter sieben Motorräder und 15 Mofas.

Die Neumarkter Polizei appellierte in diesem Zusammenhang an die Tuningszene, unterlaubte Basteleien zu unterlassen. Auch hochdiffizile, technische und elektronische Veränderungen werden bei Verdachtsmomenten der Polizei von den beauftragten geprüften Gutachtern aufgedeckt und beweissicher dokumentiert.

Diese Gutachten sind meistens sehr kostspielig und belaufen sich schnell auf mehrere hundert Euro. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Fahrzeugführer. Hinzu kommen die Kosten für die Abschleppung, die Verwahrung des Fahrzeuges, den Rückbau des Fahrzeuges in den Originalzustand - und das Bußgeld für die Verkehrsordnungswidrigkeit.
09.06.20
Neumarkt: Teure „frisierte“ Autos
Telefon Redaktion


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