Fußgängerzone wird überwacht


Im Bereich rund um das Rathaus haben die meisten Autos
nichts verloren
NEUMARKT. Neben der Jagd auf Raser in Neumarkt soll der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit bald auch die Neumarkter Fußgängerzone überwachen.

Damit will man das „unberechtigte, teilweise sogar gefährlich schnelle Durchfahren“ dieses Bereiches unterbinden, hieß es aus dem Rathaus.

Im Auftrag der Stadt sollen ab 1.September die Fußgängerbereiche in der Innenstadt kontrolliert und Verkehrswidrigkeiten geahndet werden. Das betrifft die Marktstraße im Bereich Rathaus und den gesamten Rathausplatz sowie den Residenzplatz und den Hofplan.

Die Stadt Neumarkt will so erreichen, „dass sich die Sicherheit und Attraktivität unserer Fußgängerzone nachhaltig erhöht“, sagte Oberbürgermeister Thomas Thumann. Bisher würden nach wie vor viele Autofahrer das Durchfahrverbot ignorieren und es komme zu gefährlichen Situationen.

Es könne nicht sein, dass die dort eigentlich bevorrechtigten Fußgänger in ständiger Sorge sein müssen, dass Fahrzeuge durchrauschen, sagte Thumann.


Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit ist seit Anfang 2019 für die Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Neumarkt zuständig, nun komme noch die Kontrolle der Fußgängerzone hinzu. Das bedeutet, dass ab 1. September die Mitarbeiter des Zweckverbands Fahrzeuge anhalten und prüfen, die die Beschilderung der Fußgängerzone missachten. Dabei wird dann kontrolliert, ob eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt, gegebenenfalls erfolgt eine Verwarnung.

Das Thema Überwachung der Fußgängerzone beschäftigt die Stadt Neumarkt schon länger: Bereits im Jahr 2017 hatte die Stadt eine Messung durchgeführt. Schon damals waren es im Durchschnitt weit über 1200 Fahrzeuge pro Tag, die durch die Fußgängerzone durchfuhren. „Da waren sicherlich Berechtigte dabei, wie etwa die Busse oder der Lieferverkehr bis 10 Uhr, aber es war eben auch eine erhebliche Zahl an Autos, die widerrechtlich da durchgefahren sind“, so Thumann. Problematisch seien dabei vor allem die sogenannten „Elterntaxis“, die ihre Kinder in der Fußgängerzone aussteigen lassen, und „Abkürzer“, die die Fußgängerzone dafür nutzen, um schneller am Unteren oder Oberen Tor zu sein.

Der Zweckverband arbeitet als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht gewinnorientiert, hieß es. Damit will man offenbar dem Vorwurf der Abzockerei entgegentreten: alle eingenommenen Verwarnungs- und Bußgelder leite der Verband direkt an die Kommune weiter. Die Bezahlung des Zweckverbands für die Personal- und Technikkosten erfolge nach festen Stundensätzen und Sachbearbeitungspauschalen – und sei damit für die Kommunen planbar und transparent.
24.08.20
Neumarkt: Fußgängerzone wird überwacht
Telefon Redaktion


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