„Nein zu Bürgerbegehren“

NEUMARKT. Das Bürgerbegehren in Richtheim für eine Unterführung wird vom Berger Gemeinderat nicht unterstützt: Man bat, mit „Nein“ zu stimmen.

Der Gemeinderat empfiehlt den Gemeindebürgern per Mehrheitsbeschluss, das Bürgerbegehren „Sicherheit für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer an der Staatsstraße 2240 zwischen den Ortsteilen Richtheim und Richtheim-Straßfeld, Beckenhof“ abzulehnen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.


Ein Kreisverkehr sei eine sichere Querungshilfe für Fußgänger, heißt es mit Verweis auf Unterölsbach, wo es seit Inbetriebnahme vor sechs Jahren keinen einzigen Unfall mit einem Fußgänger oder einem Radfahrer gegeben habe. Außerdem müßten die im Bürgerbegehren angesprochenen Schulkinder in Zukunft die Staatsstraße nicht mehr queren, da die Bushaltestellen von der Staatsstraße nach Richtheim beziehungsweise nach Richtheim-Straßfeld verlegt werden können.

Wegen der Topografie sei eine barrierefreie Unterführung am Kreisverkehr baulich nur schwer zu realisieren und koste rund 1,1 bis 1,5 Millionen Euro. Das käme „nicht nur in Zeiten einer Pandemie mit einbrechenden Steuereinnahmen einem fragwürdigem Umgang mit Steuergeldern gleich“, heißt es in der Mitteilung.
18.09.20
Neumarkt: „Nein zu Bürgerbegehren“
Telefon Redaktion


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