„Aufzüge nachrüsten“
NEUMARKT. Die Übergangsfrist für Betreiber von Aufzuganlagen zur Nachrüstung eines Zweiwege-Kommunikationssystems läuft zum Jahreswechsel aus.
Darauf wies das Gewerbeaufsichtsamt hin.
Spätestens ab 1. Januar müssen alle Aufzüge nach EU-Aufzugsrichtlinie mit einem Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein. Darunter fallen alle herkömmlichen Aufzüge zur Personenbeförderung. Ein solches System muss eine ständige Sprechverbindung zwischen im Aufzug eingeschlossenen Personen und einem Notdienst gewährleisten – und zwar in beide Richtungen.
Neuere Aufzüge verfügen darüber bereits standardmäßig. Bis zum Jahreswechsel müssen auch ältere Aufzüge entsprechend nachgerüstet werden. So schreibt es die Betriebssicherheitsverordnung seit dem Jahr 2015 vor.
Für die Nachrüstung räumte sie eine fünfjährige Übergangsfrist ein. Betreiber solcher Aufzüge sollten sich daher, wenn sie es nicht schon getan haben, umgehend um die Nachrüstung kümmern.
24.12.20
Neumarkt: „Aufzüge nachrüsten“