Wonach richtet sich die Terminvergabe?
Bei der Registrierung (online oder telefonisch) werden die Daten des Bürgers in ein bayernweit gültiges Programm eingetragen, das anhand der Vorerkrankungen, des Alters, der beruflichen Situation oder der besonderen Kontaktsituation automatisch einen „Score“ errechnet. Dieser Wert bestimmt wiederum den Zeitpunkt, zu dem man die Einladung für eine Impfung erhält, d.h. dass nicht nur allein das Lebensalter die Reihenfolge bestimmt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich im Internet angemeldet haben, werden zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail informiert und können dann online einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wählen.
Personen, die sich telefonisch registriert haben, werden zum gegebenen Zeitpunkt angerufen und können den Termin für die Erst- und Zweitimpfung gleich am Telefon vereinbaren. Sollten Sie dabei zur Herausgabe von Kontodaten oder Geldzahlungen aufgefordert werden (z.B. telefonisch oder per E-Mail), gehen Sie darauf nicht ein und wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.
Was ist mit Ü80-Jährigen, die kein Schreiben vom Landratsamt erhalten haben oder sich noch nicht angemeldet haben?
Über-80-Jährige, die keine postalische Nachricht vom Landratsamt erhalten haben, oder sich noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, sich nun unbedingt anzumelden. Die Registrierung erfolgt entweder online oder telefonisch:
Internet: www.impfzentren.bayern
Telefon: 09181 533006-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr von 8 – 18 Uhr)
Wie wird mit nicht mobilen Personen verfahren?
Dem Landratsamt Neumarkt ist bewusst, dass es einige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gibt, die aus Mobilitätsgründen nicht die Möglichkeit haben, vor Ort zu einem Impftermin zu erscheinen.
Diese Personengruppe kann bislang leider nicht mit einem Impfstoff versorgt werden, da die mobilen Impfteams noch in den Behinderteneinrichtungen aktiv sind. Impfungen in den Institutionen haben höchste Priorität, da dort die Gefahr besteht, dass sich der Virus schnell ausbreitet.
Nicht mobile Personen werden daher gebeten, sich zu gedulden, bis Kapazitäten bei den mobilen Impfteams frei sind. Sobald dies der Fall ist, wird öffentlich bekanntgegeben, wie sich diese Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung anmelden können.
Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?
Der Anspruch auf die Schutzimpfung ist vom Impfwilligen gegenüber dem Impfzentrum in geeigneter Form nachzuweisen.
Zur Erstimpfung sollen daher bitte folgende Dokumente mitgebracht werden:
Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
Impfpass (falls vorhanden)
Nachweis für die angegebenen Priorisierungskriterien (Beruf, Vorerkrankungen, besondere Kontaktsituation, besondere Wohnsituation)
Medikamentenliste
Folgende Nachweise werden für die Zweitimpfung benötigt:
Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
Impfpass (falls vorhanden)
Impfdokumentation der Erstimpfung
Kann man in Begleitung zum Impftermin kommen?
Wir bitten um Verständnis, dass eine Begleitung nur aus wichtigem Grund, beispielsweise bei betreuten Personen, erlaubt ist. Damit soll einer Überfüllung des Warteraums, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger nach der Impfung für 15 bis 30 Minuten zur Beobachtung aufhalten sollen, vorgebeugt werden.
Kann man zwischen mehreren Impfstoffen wählen?
Impfwillige können sich den Impfstoff nicht aussuchen. Die Wahl des Impfstoffs ist abhängig von der Alterszulassung, Haltbarkeit und Verfügbarkeit der Impfstoffe sowie der aktuellen Impfverordnung. Dementsprechend gilt derzeit: Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.