Ein Viertel der Senioren geimpft


Die Impfungen im Landkreis laufen. Unser Foto stammt von der Impf-Aktion der mobilen Teams
Foto: Archiv
NEUMARKT. Im Landkreis Neumarkt haben erst weniger als ein Viertel der über 80jährigen Bürger ihre erste Corona-Impfung erhalten.

Der größte Teil der Impfungen ging bisher an jüngere Menschen: an Heimbewohner unter 80 Jahren, Pflegepersonal von Alten- und Behindertenheimen, ambulante Pflegekräfte, Rettungsdienste oder Personal des Impfzentrums.

Im Gespräch mit neumarktonline sagte Landratsamts-Pressesprecher Michael Gottschalk, daß man wohl erst Mitte oder Ende März mit der Impfung der am höchsten priorisierten Personengruppen 1 fertig sein wird. Bis zu diesem Zeitraum rechnet man im Landkreis auch mit einer deutlichen Erhöhung der zugewiesenen Impfdosen von bisher etwa 2000 auf dann bis zu 7000 wöchentlich (wir berichteten).

Das Landratsamt wandte sich am Mittwoch mit einer Presse-Information an die Öffentlichkeit, in der weiter um Geduld gebeten wird. Täglich würden in der Behörde viele Anfragen oft ungeduldiger Bürger eintreffen, die nach ihrem Impftermin fragen. Man habe dafür sehr viel Verständnis, hieß es. Aber das Neumarkter Impfzentrum könne eben nur den Impfstoff verimpfen kann, „den wir als Landkreis bayernweit auch zugeteilt bekommen“.


Im Landkreis wurden bisher 4987 Erst- und 2451 Zweitimpfungen durchgeführt - dabei sind Impfungen an das Personal des Neumarkter Klinikums nicht einberechnet.

Von den 8265 Landkreis-Bürgern, die über 80 Jahre alt sind, hat bisher noch nicht einmal ein Viertel die Erstimpfung erhalten. 1921 Erst- und 832 Zweitimpfungen gingen bisher an über 80jährige Senioren. Das heißt, daß mehr als die Hälfte der Erstimpfungen und knapp zwei Drittel der Zweitimpfungen bisher bei unter 80jährigen Menschen durchgeführt wurden.

Derzeit erhält der Landkreis etwa 2000 Impfdosen pro Woche - etwa 1400 des Herstellers Biontech/Pfizer und 600 von Astra-Zeneca, der nur für Menschen unter 65 Jahren empfohlen wird.

In der Information des Landratsamtes heißt es weiter:

Wonach richtet sich die Terminvergabe?

Bei der Registrierung (online oder telefonisch) werden die Daten des Bürgers in ein bayernweit gültiges Programm eingetragen, das anhand der Vorerkrankungen, des Alters, der beruflichen Situation oder der besonderen Kontaktsituation automatisch einen „Score“ errechnet. Dieser Wert bestimmt wiederum den Zeitpunkt, zu dem man die Einladung für eine Impfung erhält, d.h. dass nicht nur allein das Lebensalter die Reihenfolge bestimmt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich im Internet angemeldet haben, werden zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail informiert und können dann online einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wählen.

Personen, die sich telefonisch registriert haben, werden zum gegebenen Zeitpunkt angerufen und können den Termin für die Erst- und Zweitimpfung gleich am Telefon vereinbaren. Sollten Sie dabei zur Herausgabe von Kontodaten oder Geldzahlungen aufgefordert werden (z.B. telefonisch oder per E-Mail), gehen Sie darauf nicht ein und wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Was ist mit Ü80-Jährigen, die kein Schreiben vom Landratsamt erhalten haben oder sich noch nicht angemeldet haben?

Über-80-Jährige, die keine postalische Nachricht vom Landratsamt erhalten haben, oder sich noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, sich nun unbedingt anzumelden. Die Registrierung erfolgt entweder online oder telefonisch:
Internet: www.impfzentren.bayern
Telefon: 09181 533006-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr von 8 – 18 Uhr)

Wie wird mit nicht mobilen Personen verfahren?

Dem Landratsamt Neumarkt ist bewusst, dass es einige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gibt, die aus Mobilitätsgründen nicht die Möglichkeit haben, vor Ort zu einem Impftermin zu erscheinen.

Diese Personengruppe kann bislang leider nicht mit einem Impfstoff versorgt werden, da die mobilen Impfteams noch in den Behinderteneinrichtungen aktiv sind. Impfungen in den Institutionen haben höchste Priorität, da dort die Gefahr besteht, dass sich der Virus schnell ausbreitet. Nicht mobile Personen werden daher gebeten, sich zu gedulden, bis Kapazitäten bei den mobilen Impfteams frei sind. Sobald dies der Fall ist, wird öffentlich bekanntgegeben, wie sich diese Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung anmelden können.

Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?

Der Anspruch auf die Schutzimpfung ist vom Impfwilligen gegenüber dem Impfzentrum in geeigneter Form nachzuweisen.

Zur Erstimpfung sollen daher bitte folgende Dokumente mitgebracht werden:

Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
Impfpass (falls vorhanden)
Nachweis für die angegebenen Priorisierungskriterien (Beruf, Vorerkrankungen, besondere Kontaktsituation, besondere Wohnsituation)
Medikamentenliste

Folgende Nachweise werden für die Zweitimpfung benötigt:

Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass)
Impfpass (falls vorhanden)
Impfdokumentation der Erstimpfung

Kann man in Begleitung zum Impftermin kommen?

Wir bitten um Verständnis, dass eine Begleitung nur aus wichtigem Grund, beispielsweise bei betreuten Personen, erlaubt ist. Damit soll einer Überfüllung des Warteraums, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger nach der Impfung für 15 bis 30 Minuten zur Beobachtung aufhalten sollen, vorgebeugt werden.

Kann man zwischen mehreren Impfstoffen wählen?

Impfwillige können sich den Impfstoff nicht aussuchen. Die Wahl des Impfstoffs ist abhängig von der Alterszulassung, Haltbarkeit und Verfügbarkeit der Impfstoffe sowie der aktuellen Impfverordnung. Dementsprechend gilt derzeit: Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.

24.02.21
Neumarkt: Ein Viertel der Senioren geimpft
Telefon Redaktion


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