Höchststrafe für „Tuner“

NEUMARKT. Der Fahrer eines frisierten Sportwagens erhielt bei einer Polizeikontrolle die Höchststrafe: er mußte zu Fuß heimgehen.

Am frühen Montag-Abend wurde der 44jährige Mann mit seinem Sportwagen im Neumarkter Stadtgebiet von der Polizei angehalten. An dem Wagen wurden gleich mehrere nicht erlaubte technische Veränderungen entdeckt, die nicht den Segen des TÜV hatten.


Die Betriebserlaubnis des Wagens war wegen der durch die Basteleien entstandenen Gefahren erloschen.

Der „Tuner“ musste sein Fahrzeug stehen lassen und erhielt eine Anzeige.
02.03.21
Neumarkt: Höchststrafe für „Tuner“
Telefon Redaktion


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