Stallpflicht für Geflügel
Im Landkreis Neumarkt müssen Geflügel zurück in den Stall
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NEUMARKT. Wegen eines Falles von Geflügelpest im Nachbar-Landkreis Roth wurde für den Landkreis Neumarkt eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
Gleichzeitig werde nahe der Landkreis-Grenze der Bereich der Pyrbaumer Ortsteile Pruppach und Straßmühle mit umliegenden Flächen sowie ein schmaler Gebietsstreifen entlang der Landkreisgrenze westlich von Mörsdorf als Beobachtungsgebiet festgelegt, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.
Nach dem Bekanntwerden von einem Fall von Geflügelpest im Raum Roth bestehe derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung von Geflügel im Freien, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel wegen des Winters sehr niedrig sei.
Zum Schutz der Geflügelbestände wurde deshalb seit Donnerstag die Stallpflicht im gesamten Landkreis Neumarkt angeordnet.
Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
11.03.21
Neumarkt: Stallpflicht für Geflügel