Frist verlängert

NEUMARKT. Nachdem es Gastronomen derzeit sowieso nicht sehr gut geht wird jetzt wenigstens die Erlöschensfrist für Gaststättenerlaubnisse verlängert.

Das Neumarkter Landratsamt hat auf der Grundlage des Gaststättengesetzes eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Wirten droht nämlich das Erlöschen ihrer Konzession, wenn sie die Gaststätte länger als ein Jahr nicht geöffnet haben.


Eine Verlängerung der Erlöschensfrist bedarf eigentlich neben der Beantragung des Erlaubnisinhabers eines „wichtigen Grunds“. Da es sich bei den staatlichen Corona-Maßnahmen um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden der Betroffenen handelt wird der Ablauf der Erlöschensfrist bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird also erst wieder erforderlich, wenn der Wirt nicht bis dahin den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.
17.03.21
Neumarkt: Frist verlängert
Telefon Redaktion


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