Test-Pflicht erlassen
NEUMARKT. Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Neumarkt müssen sich ab Donnerstag zwei Mal pro Woche nach Corona testen lassen.
Das gab am Mittwoch das Neumarkter Landratsamt bekannt. Der Grund für die angeordnete Regelung liegt in der Überschreitung der Inzidenz-Grenze von 100 vor einigen Tagen.
Betroffen davon sind Mitarbeiter von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheime und Seniorenresidenzen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Beschäftigte dieser Einrichtungen, die bereits eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 erhalten haben.
Ungeimpfte Mitarbeiter müssen an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen sie zum Dienst eingeteilt sind, einen Corona-Test durchführen.
31.03.21
Neumarkt: Test-Pflicht erlassen