„Ohrfeige für Landesregierung“

NEUMARKT. Die Linken freuen sich über ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Auch ein Mitglied aus dem Landkreis hatte geklagt.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte „Art. 120 b Abs. 3“ der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern für verfassungswidrig. Vorangegangen war eine Gesetzesänderung, die es den Kommunen ermöglichte, auf unbegrenzte Zeit Kommunalparlamente in verkleinerter Form als Ferien- oder Corona-Ausschüsse tagen zu lassen.

Kreissprecher und Stadtrat Philipp Schmidt nannte die Entscheidung einen „großen Erfolg für die kommunale Demokratie“. Das Urteil sei nicht nur eine Ohrfeige für die Bayerische Landesregierung, sondern auch für die Opposition im bayerischen Landtag. FDP, SPD und Grüne hätten der „verfassungswidrigen Gesetzesnovelle“ zugestimmt oder sich enthalten.


Zusammen mit knapp 30 Kommunalpolitikern und der bayerischen Linken hatte auch der Pyrbaumer Gemeinderat Daniel Schuler Klage eingereicht. Er zeigte sich „sehr erleichtert“ auch wenn der Pyrbaumer Gemeinderat den „Corona-Ausschuss“ bereits vor dem Urteil wieder aufgelöst hat. Unzählige Vertreter kleinerer Parteien und Vereinigungen seien andernorts seit Monaten von jeglicher politischen Mitbestimmung ausgeschlossen worden.

Auch Kreisrat Norbert Finsterer kritisiert die Corona-Ausschüsse als „unverhältnismäßig“ und darüber hinaus die „insgesamt undemokratische Arbeitsweise“ des Kreistages. So würden fast alle Sachverhalte in den Ausschüssen und nicht in Kreistagssitzungen beschlossen werden. Kleine Parteien und Gruppierungen würden so „außen vor“ gelassen.
15.06.21
Neumarkt: „Ohrfeige für Landesregierung“
Telefon Redaktion


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