Ausgleichsflächen: „hui“ und „pfui“


Die Ausgleichsfläche bei Velburg gilt beim LBV als Negativ-Beispiel
Fotos: LBV
NEUMARKT. „Hui“ und „Pfui“ liegen dicht beieinander: der Landesbund für Vogelschutz sah sich „Ausgleichsflächen“ im Landkreis Neumarkt genauer an.

Ausgleichsmaßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn durch eine Baumaßnahme Natur verloren geht. Die Naturschützer fanden bei Velburg ein Negativ- und bei Röckersbühl ein Positiv-„Paradebeispiel“ für die Umsetzung.

Der bayerische Naturschutzverband LBV hat im Rahmen seines Projekts „Ausgleichs- und Ersatzflächen“ im Landkreis Neumarkt Umsetzungen entdeckt, die unterschiedlicher kaum sein könnten, heißt es in einer Pressemitteilung. Ähnliche Beispiele fanden man übrigens auch im Nachbar-Landkreis Amberg-Sulzbach.

Eine „vorbildlich“ und eine „besonders schlecht umgesetzte“ Ausgleichsfläche entdeckte man im Landkreis Neumarkt nur 19 Kilometer Luftlinie voneinander entfernt.

In Velburg fehlt die Ausgleichsmaßnahme komplett, in Berngau profitieren hingegen seit 20 Jahren verschiedene Tier- und Pflanzenarten von einer verantwortungsbewusst umgesetzten Ausgleichsfläche, heißt es vom LBV. Hier zeigt sich die „Heterogenität“ in der Umsetzung von Ausgleichsflächen, die wir im gesamten Freistaat festgestellt haben, sagte LBV-Projektleiterin Marianne Kunkel.

Beim Positiv- wie auch beim Negativbeispiel im Landkreis Neumarkt handelt es sich um Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen, die der LBV natürlich als wichtig für die Energiewende grundsätzlich befürwortet. Allerdings sollten solche Anlagen und die dazugehörigen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen, hieß es. Das positive Beispiel zeige, dass die Umsetzung solcher Ausgleichsmaßnahmen durchaus gelingen könne.


Noch vor wenigen Jahren war der Magerrasen südwestlich des Velburger Gemeindeteils Finsterweiling ein seltener und wertvoller Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, darunter Bienen und Schmetterlinge. Auf der Fläche sollen Ausgleichsmaßnahmen für die benachbarte Photovoltaikanlage durchgeführt werden. Paradoxerweise wurde der Magerrasen im Anschluss an die Errichtung der Anlage jedoch umgebrochen. Momentan befindet sich dort ein intensiv bewirtschaftetes Rapsfeld. „Seit die Fläche eine Ausgleichsfläche ist, wurde ihr ökologischer Wert also nicht, wie vorgeschrieben, erhöht, sondern sogar deutlich verringert. Zudem ist auch diese Ausgleichsfläche nicht an das Ökoflächenkataster gemeldet worden“, bemängelt die LBV-Projektleiterin.

Rund 19 Kilometer Luftlinie entfernt werde im Berngauer Ortsteil Röckersbühl deutlich, dass Ausgleichsflächen zu Photovoltaikanlagen auch gelingen könnten. Seit rund 20 Jahren sei die dortige Anlage in Betrieb. Vor allem die Hecke rund um die Anlage sei gut umgesetzt worden und stelle somit einen potenziellen Lebensraum für verschiedene Vogelarten dar. Auch Magerwiese und Feldgehölz im südlichen Bereich seien vollständig vorhanden. „Zwar könnten Mahd und Gehölzpflege auf dieser Ausgleichsfläche noch optimiert werden, um den Artenreichtum auf der Fläche weiter zu erhöhen“, so Kunkel. „Insgesamt ist diese Fläche aber ein schönes Beispiel für eine Kompensationsmaßnahme zu einer Photovoltaik-Anlage, das zeigt, dass Ausgleichsflächen auch in unmittelbarer Nähe der Anlage gelingen und so zum Schutz von Arten und Lebensräumen beitragen können.“

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten Lebensräume schützen und einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten, hieß es von den Naturschützern. LBV-Studien und andere wissenschaftliche Arbeiten der vergangenen Jahre würden allerdings Missstände bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Ausgleichsflächen belegen.


Die Ausgleichsfläche bei Röckersbühl wird vom LBV gelobt
07.09.21
Neumarkt: Ausgleichsflächen: „hui“ und „pfui“
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