Rekord bei Briefwahl-Anträgen


Bei den Anträgen zur Briefwahl wurden in Neumarkt jetzt schon eine neue Rekordmarke erreicht
Foto: Martina Hösch
NEUMARKT. Die Zahl der Anträge für Briefwahl hat schon zweieinhalb Wochen vor der Bundestagswahl in Neumarkt eine Rekordmarke erreicht - und das Interesse ist weiter groß.

Oberbürgermeister Thomas Thumann sprach von einem „wahren Run auf die Briefwahlunterlagen“. Im Neumarkter Rathaus trafen bis jetzt schon über 12.000 entsprechende Anträge ein - 30 Prozent mehr als bei der letzten Bundestagswahl.

Aktuell sind es 12.284 Briefwahlanträge, die per Post oder online eingegangen sind oder bei denen die Wahlberechtigten die Unterlagen im Wahlbüro im Rathaus IV persönlich abgeholt haben. Das sind mehr als bei der bereits von der Pandemie geprägten Kommunalwahl 2020, als die bisherige Höchstmarke an Briefwahlanträgen bei einer Wahl für die Stadt Neumarkt mit 12.009 verzeichnet worden war. Bei der Bundestagswahl 2017 waren 9199 Anträge auf Briefwahlunterlagen bei der Stadt eingegangen.


Unterlagen für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 26.September können mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag angefordert werden, der ausgefüllt werden muss und dann portofrei per Post an die Stadtverwaltung geschickt werden kann. Wahlberechtigte können den Antrag auch persönlich in den Briefkasten der Stadtverwaltung beim Rathaus I einwerfen. Außerdem kann man mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt in den Mehrzweckraum im Rathaus IV in der Fischergasse gehen, um die Briefwahl dort persönlich zu beantragen und die Unterlagen gleich mitzunehmen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Wahlberechtigte, die zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet bei der diesjährigen Bundestagswahl 31 Wahlbezirke, in denen die Urnenwahl am Wahltag durchgeführt werden kann. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Da sich gegenüber den letzten Wahlen die Zahl der Bezirke und die Einteilung der Wahlberechtigten auf die Wahllokale geändert haben können, sollte man einen genauen Blick auf die Benachrichtigung werfen und prüfen, wo man tatsächlich wahlberechtigt ist. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch ersichtlich, ob der Wahlraum barrierefrei ist.
08.09.21
Neumarkt:   Rekord bei Briefwahl-Anträgen
Telefon Redaktion


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