Wieder wechselnde Besucher
Die strikten Besuchsregelungen im Neumarkter Klinikum wurden in einem Punkt gelockert
Foto: Schwindl
NEUMARKT. Die strikte 3G-Regelung für Besucher im Neumarkter Klinikum hat sich bewährt. Deswegen gibt es jetzt eine wichtige Lockerung.
Wie ein Krankenhaussprecher gegenüber
neumarktonline bestätigte können Patienten künftig auch mehrere Besucher empfangen - allerdings jeweils nur eine Person pro Tag. Bisher waren die Besuche auf eine einzige Person beschränkt.
Die Änderung erfolge auf vielfachen Wunsch von Patienten, hieß es aus dem Klinikum. Seit etwa fünf Wochen dürften nur mehr Besucher das Klinikum betreten, die geimpft, genesen oder getestet sind. Diese 3G-Regel und ihre srikte Überwachung hätten zu einer „Verbesserung der Situation geführt“.
Bisher war außerdem die Besuchregelung auf eine einzige Person beschränkt. Die Patienten mußten dabei zu Beginn für ihre gesamte Aufenthaltszeit eine einzige Person festlegen.
Diese strenge Regel wird jetzt gekippt: künftig dürfen auch mehrere Besucher empfangen werden, allerdings immer nur eine Person pro Tag. „Am Mittwoch kann also der Ehepartner kommen, am Donnerstag die Tochter“, nannte ein Krankenhaus-Sprecher ein Beispiel.
Natürlich gilt auch weiterhin strikt die 3G-Regel.
Das müssen Besucher weiterhin beachten:
- Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden.
- Ab dem zweiten Aufenthaltstag ist jedem Patienten der Besuch von einem Besucher pro Tag möglich. Diese Person kann täglich wechseln
- Der Besuch ist nur zu den festen Besuchszeiten von 13 bis 17 Uhr möglich.
- Der Einlass beginnt um 13 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
- Der Besuch ist auf eine Stunde zu beschränken.
- Nur eine Besuchsperson pro Zimmer.
- Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen und 3G-Regel werden bei Betreten des Klinikums registriert.
- Der Nachweis der 3G-Regel und die Vorlage des Personalausweises sind erforderlich.
- Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Für onkologische Patienten gilt eine Sonderregelung (nähere Informationen hier).
- Der Besuch ist nur unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich, das heißt Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Meter zu jeder Zeit, gründliche Händehygiene. Ein Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auch weiterhin nicht möglich
28.09.21
Neumarkt: Wieder wechselnde Besucher