Gefährliche Kracher
Die Polizei hat schon große Mengen illegaler Pyrotechnik sichergestellt
Foto: Polizei Waldsassen
NEUMARKT. Zentnerweise wurden schon gefährliche Kracher beschlagnahmt: die Polizei warnt vor dem Kauf und der Einfuhr illegaler Pyrotechnik.
In den vergangenen Tagen kam es in der Oberpfalz zu vermehrten Aufgriffen von verbotenen Böllern und Pyrotechnik bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien, hieß es. Allein an einem Tag wurden rund 70 Kilo sichergestellt.
Jedes Jahr vor den Silvesterfeierlichkeiten werden von Reisenden die verschiedensten Arten von pyrotechnischen Gegenständen - vor allem Feuerwerkskörper - über die Grenze gebracht. Dabei sind sie sich der von den angebotenen Artikeln ausgehenden Sicherheitsrisiken oft nicht bewusst.
Aus anderen Ländern dürfen Feuerwerkskörper nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung sind oft nicht handhabungssicher und dürfen weder eingeführt noch verwendet werden. Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da sie häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten. Je nach Verstoß kann es zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen kommen.
Feuerwerkskörper dürfen auch nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es die BAM-Kennzeichnung für deutsche Produkte und die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.
Die Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien unterteilt:
- Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, die ab dem Mindestalter von zwölf Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Kleinstfeuerwerke sind zum Beispiel Wunderkerzen
- Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt für den Erwerb und die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren
- Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig
Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selbst „basteln“. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich, hieß es von der Polizei. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern könnten unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen, Sachschäden oder gar der Tod können die Folge sein.
In der Oberpfalz haben die Bayerische Grenzpolizei und die Schleierfahndungen derzeit einen besonderen Blick auf solch explosive Frachten. Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht, hieß es. Illegale Pyrotechnik wird sichergestellt und muss dann fachmännisch entsorgt werden. Nicht selten enstehen hier, neben der eigentlichen Strafe, erhebliche Entsorgungskosten.
20.11.22
Neumarkt: Gefährliche Kracher