Preisbremsen werden wirksam


Zum Monatswechsel wird die Gas- und Wärmepreisbremse auch bei den Neumarkter Stadtwerken wirksam
Foto: Pixabay
NEUMARKT. Auch für viele Gas- und Wärme-Kunden in Neumarkt und Umgebung treten zum Monatswechsel die Preisbremsen der Bundregierung in Kraft.

Das gilt allerdings nicht für die Strom-Preisbremse: Kunden der Neumarkter Stadtwerke zahlen hier sowieso einen Arbeitspreis, der niedriger liegt als die Grenze der Strompreisbremse.

Am 1. März 2023 treten die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen der Bundesregierung in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden die monatlichen Abschläge angepasst. In den kommenden Tagen erhalten alle Erdgas- und Wärmekunden der Neumarkter Stadtwerke ein ausführliches, individuelles Informationsschreiben, hieß es.

Darin seien neben den künftig geltenden Abschlägen alle relevanten Daten im Zusammenhang mit den Preisbremsen transparent und übersichtlich aufgeführt. Dazu gehöre der für das Jahr 2023 individuell prognostizierte Jahresverbrauch. Der beruht in der Regel auf den Prognosedaten des Septembers des Vorjahres. Er ist Basis für das ebenfalls ausgewiesene Entlastungskontingent, das sich aus 80 Prozent des Jahresverbrauchs ergibt.


Der Wert ist wichtig, da für diese Menge die gedeckelten Preise für Erdgas oder Wärme gelten. Die Referenzpreise liegen beim Erdgas bei 12 Cent/kWh und bei Wärme bei 9,5 Cent/kWh. Die Differenz zum tariflich vereinbarten Preis mit den Stadtwerken übernimmt in der Folge der Staat.

Da die Preisbremsen bereits seit Jahresbeginn gelten, nun jedoch erst in Kraft treten, erhalten alle Kunden für die schon verrechneten Monate Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung. Die wird, inklusive der Entlastung für den Monat März, als Gutschrift in der Abschlagszahlung für März berücksichtigt, die am 2. April fällig gestellt wird. Der genaue Wert ist ebenfalls im Informationsschreiben ausgewiesen.

Man freue sich sehr, dass trotz der zeitaufwändigen und umfangreichen Programmierungsarbeiten des Software-Lieferanten für das Abrechnungssystem alle Schreiben am 27.Februar fristgerecht auf den Weg gebracht werden konnten, sagte Hans-Peter Burger von den Stadtwerken. Lediglich einige wenige Briefe müßten noch manuell bearbeitet werden und könnten erst später versandt werden. Dies sei etwa der Fall, wenn Kunden neu eingezogen sind und deshalb, oder aus anderen Gründen, kein Verbrauchswert für den September 2022 vorliegt, oder bei Leerständen.

Die rund 28.000 Haushaltskunden der Stadtwerke im Bereich Strom erhalten kein Anschreiben, da der Arbeitspreis unter der Strompreisbremse von 40 Cent/kWh liegt.

Die Regelungen gelten bis Ende 2023 und können von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis 30.April 2024 verlängert werden.

Für zusätzliche Informationen steht stehen die Stadtwerke unter Telefon 09181/239222 oder per Email an zur Verfügung.
28.02.23
Neumarkt: Preisbremsen werden wirksam
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