Zurückhaltende Arbeitgeber


Wenn der "Zehner" nur mehr neun Euro wert ist - die Gewerkschaften fordern von den Arbeitgebern im Landkreis die Inflationsausgleichsprämie
Foto-Montage: Gewerkschaft
NEUMARKT. Schon seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 Euro gewähren.

Allerdings drückt sich nach Angaben der Gewerkschaften ein Großteil der insgesamt 3580 Unternehmen im Landkreis Neumarkt davor. Es gäbe eben kein „Extra-Geld gegen die Löcher, die die Inflation ins Portemonnaie reißt“.

Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie hat die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeeber.

In einigen Branchen könnten sich Beschäftigte tarifgebundener Betriebe zwar bereits über Nettozahlungen freuen, aber im Landkreis Neumarkt machen dennoch viele Chefs einen großen Bogen um die Inflationsausgleichsprämie, sagte Regina Schleser von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Es gehe quer durch alle Branchen: von Metzgereien über Hotels bis zu Lebensmittelbetrieben. Dabei sei die Prämie ein Instrument, das die Bundesregierung extra geschaffen habe, um die Härte der Krise abzufedern.

Für alle Beschäftigten im Landkreis Neumarkt, die bislang leer ausgegangen seien, werde es höchste Zeit, einen Inflationsausgleich zu bekommen. Es gehe schließlich darum, den „Schwund bei der Kaufkraft wenigstens ein Stück weit aufzufangen“. Immerhin habe die Inflation auch im Januar mit einer Teuerungsrate von 8,7 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr für eine spürbare Belastung der privaten Haushaltskassen geführt. „Die Auswirkungen der Inflation sind verheerend. Monat für Monat steckt weniger Power in der Lohntüte“, so Regina Schleser.


Die Gewerkschaft forderte Unternehmen im Landkreis Neumarkt auf, sich „nicht vor der Inflationsausgleichsprämie zu drücken“. Die Prämie von bis zu 3000 Euro könne auch in Etappen ausgezahlt werden. „Dieser Verantwortung sollten sich die Arbeitgeber stellen“, so die Gewerkschafterin.

Es gehe dabei immerhin um effektive Einmalzahlungen, für die keine Steuern und Abgaben fällig werden – also keine Lohnsteuer, keine Abzüge für die Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Wichtig sei, dass es sich bei der Inflationsausgleichsprämie nicht um einen Ersatzlohn handele: Für einen „fairen Lohn“ würden sich die Gewerkschaften in Tarifrunden einsetzen. Die Prämie sei eine Art finanzielles „Inflations-Pflaster, nicht mehr, aber auch nicht weniger“. Langfristig würden nur fortlaufende Lohnerhöhungen helfen, die sich an den Preisentwicklungen orientieren.
06.03.23
Neumarkt: Zurückhaltende Arbeitgeber
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