Neue Auto-Papiere

NEUMARKT. Im neuen Fahrzeugbrief sind künftig nur mehr die zwei letzten Fahrzeugbesitzer eingetragen.

Wie das Neumarkter Landratsamt mitteilte, werden die neuen Dokumente ab 4. Oktober "inhaltlich europaweit harmonisiert", während das Erscheinungsbild je nach Land weiterhin differiert. Es gibt auch EU-Länder die nur einteilige Fahrzeugdokumente haben.

Die bisherigen deutschen Fahrzeugbriefe und – scheine müssen nicht umgetauscht werden. Sie behalten ihre Gültigkeit, bis diese entweder durch Verkauf des Fahrzeugs oder technische oder persönliche Änderungen ohnehin neu ausgefertigt werden müssen.

Die Gesamtheit der für das Zulassungsverfahren nachzuweisenden Angaben über die Beschaffenheit und Ausrüstung eines Fahrzeugs ist künftig im Fahrzeugschein eingetragen, während in den Fahrzeugbrief – und das ist neu – nur noch einige der wichtigsten Daten aufgenommen werden.

Neu ist beim Fahrzeugbrief auch, dass anstatt der bisher sechs möglichen Haltereintragungen künftig nur noch zwei Haltereinträge möglich sind.

Der Fahrzeugschein behält sein bisheriges Format bei, während der Fahrzeugbrief wegen des geringeren Datenumfangs das Format DIN a 4 ( einseitig bedruckt ) erhält. Beide Dokumente werden künftig von der Bundesdruckerei hergestellt.

Die nur geringfügig höheren Herstellungskosten für den Fahrzeugbrief machen keine Gebührenerhöhung notwendig. Es bleibt beim bisherigen Preis für den Fahrzeugbrief von 3,60 Euro. Die Ausstellung des neuen, durcktechnisch wesentlich aufwändigeren Fahrzeugscheins belastet des Fahrzeughalter mit Mehrkosten in Höhe von 0,70 Euro pro Fahrzeugschein. Bei Neuzulassungen mit „alten“ Fahrzeugbriefen erfolgt ein kostenloser Umtausch.

Weitere Neuerungen ergeben sich beim Fahrzeugbrief und beim Fahrzeugschein:

Der Eintrag von Vermerken über Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen nach Stilllegungen im Fahrzeugbrief entfällt. Die Eintragung der Stilllegung erfolgt künftig im Fahrzeugschein, der nicht wie bisher eingezogen sondern künftig entwertet ausgehändigt wird und bei der Wiederzulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde vorgelegt werden soll.
29.09.05
Neumarkt: Neue Auto-Papiere
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