Sauf-Orgie endete blutig


"Ich lasse mich nicht fotografieren", wehrt
der Angeklagte ab...
BERCHING. Zuerst sträubte er sich gegen das Fotografieren, dann stellte er einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und schießlich wollte er sich an nichts mehr erinnern.

Dem wegen "vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" angeklagten 50jährigen Ernst M. aus Berching war kein Trick zu absurd, um nicht doch noch einer Verurteilung zu entgehen.

Das Bilddokument konnte er nicht verhindern, denn bereits der Justizbeamte, der für seine Bewachung verantwortlich war, klärte ihn auf, dass das öffentliche Interesse das höhere Rechtsgut als das Recht am eigenen Bild sei.


...doch der Justizbeamte belehrt ihn, dass
das Recht am eigenen Bild hinter dem In-
formationsrecht der Öffentlichkeit zurückzu-
stehen habe.
Fotos: Erich Zwick
Über den Befangenheitsantrag entscheidet das Gericht am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag, 13. Oktober. Der Angeklagte hatte seiner Verteidigerin Madeleine Adler eine Erklärung verlesen lassen, in der er Vorsitzenden Richter Peter Wörner ablehnt, weil ihn dieser im Jahre 1991 wegen Körperverletzung verurteilte, wogen der Angeklagte erfolgreich Revision einlegte. "Ihnen wird das Lachen noch vergehen", soll ihm damals der Richter sinngemäß mit auf dem Weg gegeben haben.

Oberstaatsanwalt Reinhold Wenny wies diesen Antrag als "absolut unbegründet" zurück. Eine endgültige Entscheidung soll aber erst am zweiten Verhandlungstag getroffen werden.

Zur Schutzbehauptung, sich an nichts mehr erinnern zu können, weil er "total besoffen" gewesen sei, werden die noch zu hörenden Zeugen einiges anzumerken haben, und dem mußmaßlichen Messerstecher auf die Sprünge helfen.

Die Tat (wir berichteten damals) soll sich laut Anklageschrift wie folgt abgespielt haben: Am 8. April des Vorjahres hatten sich Egon M., sein Ex-Schwager und ein weiterer Zechkumpan zum gemeinsamen "Besäufnis" in der Einzimmerwohnung des Angeklagten verabredet. Bis 21 Uhr ging alles gut: Bier, Wein, Schnaps und Whisky machten die Runde und lösten die Zungen.

So soll es unvermutet zu einem Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Ex-Schwager gekommen sein, in dessen Verlauf zuerst die Fäuste flogen und später ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern ins Spiel gebracht wurde. Mehrfach soll der Angeklagte auf seinen weitläufigen Verwandten eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt haben. "Ich bring dich um", soll der Wütende mehrfach gebrüllt haben.

Vor Gericht ließ er eine Erklärung verlesen, in der er sich "nicht für den Täter" hält. Er sei "total besoffen" gewesen, was aus dem Blutalkoholgehalt von 2,4 Promille nicht unbedingt abzuleiten ist.

Die Aussage des Opfers, das am 25. Oktober als Zeuge geladen ist, wird wohl eher Licht in die blutige Auseinandersetzung bringen, die im Streit um eine nicht anwesende Frau ihren Anfang genommen hatte. Am gleichen Tag wird das Urteil gesprochen.
Erich Zwick
12.10.05
Neumarkt: Sauf-Orgie endete blutig
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang