Feuer am Dach...

NEUMARKT. Bei den meisten Gemeinden im Landkreis geht´s an Eingemachte: die "Freie Finanzspanne" ist im letzten Jahr noch einmal stark gesunken !

Die sogenannte "Freie Finanzspanne" gilt als Kenngröße, wieviel die Gemeinden tatsächlich für Investitionen zur verfügung haben. Und diese Finanzspanne ist im Jahr 2005 von sowieso schon niedrigen 10,5 auf unter neun Millionen Euro gesunken - wohlgemerkt für alle 19 Gemeinden des Landkreises zusammen !

Diese Zahl ist umso dramatischer, als die "reiche" Große Kreisstadt Neumarkt in der Rechnung enthalten ist. Von den knapp neun Millionen entfallen allein auf die Stadt Neumarkt 7,47 Millionen oder 83 Prozent. Den übrigen 18 Landkreisgemeinden verbleiben zusammen 1,52 Millionen an veranschlagten freien Finanzmitteln.

Diese Zahlen wurden am Mittwoch durch die Jahresstatistik des Landratsamtes bekannt. Wegen ständig steigender Sozialkosten und auch Energiekosten bleiben den Gemeinden weniger freie Finanzmittel für dringend notwendige Investitionen, heißt es dort.

Ein Drittel der Landkreisgemeinden konnten die Mindestzuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt nicht erreichen, eine Gemeinde schaffte gar überhaupt keine Zuführung - der Verwaltungshaushalt mußte aus dem Vermögenshaushalt heraus ausgeglichen werden.

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt der 19 Gemeinden nach den Veranschlagungen im Haushaltsplan:

Jahr Verwaltungs- haushalt Vermögens- haushalt Zuführung
an VmHh
Freie Finanzspanne
2000 140.358.964 117.929.806 22.691.388 14.155.982
2001 142.736.036 125.516.832 20.495.196 14.832.566
2002 144.183.171 122.363.115 20.059.797 13.634.884
2003 146.002.600 112.777.987 13.101.420 7.432.842
2004 147.696.315 110.689.726 15.833.313 10.439.675
2005 147.446.816 88.229.226 16.763.702 8.989.481


In den Verwaltungshaushalten sind hier zunächst die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten der Gemeinden gegenüberzustellen.

Die Einnahmeseite, geprägt insbesondere durch Steuern und Zuweisungen als Leistungen aus dem allgemeinen Finanzausgleich sowie Gebühren stellt hierzu gleichsam das Fundament gemeindlicher Handlungsmöglichkeiten im lfd. Geschäftshaushalt dar.

Dem stehen auf der Ausgabenseite insbesondere eine Reihe von Umlagen gegenüber, die dieses Fundament schon deutlich belasten: Die Gewerbesteuerumlage, die Solidarumlage sowie die Kreis- bzw. Bezirksumlage. Diese Umlagen brauchen bayernweit z.T. schon annähernd 70 Prozent der gemeindlichen Steuerkraft auf.

Von dem, was noch übrig bleibt, müssen die Gemeinden jährlich ihre eigenen Aufgaben und Ausgaben bestreiten. Das sind neben dem Schwerpunkt Personalkosten nicht zu vergessen die laufenden Unterhalts- und Sachaufwandskosten, einschließlich des erhöhten Energiekostenaufwands.

Daneben sind - in Abhängigkeit von der tatsächlichen Pro-Kopf-Verschuldung - die Ausgaben für Zins- und Tilgungsleistungen im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften.

Das Gesamtvolumen aller Verwaltungshaushalte zeigt sich gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich bleibend.

Berücksichtigen man hierbei, dass der im Jahr 2005 erfolgte Wechsel des Tarifrechts vom BAT und BMT-G II zum neuen TVöD im Rahmen der Überleitung, aller Beschäftigten, - insbesondere der Arbeiter aus vormaligen Lohngruppen in die nunmehr zugehörigen Entgelt-Gruppen, - realistischerweise nicht kostenneutral verläuft, so zeigt diese vorsichtige Veranschlagung in der Mehrzahl der Gemeinden die notwendige Erkenntnis und das Bewusstsein um engere Handlungsspielräume.

Die Kommunalhaushaltsverordnung verpflichtet die Gemeinden, die Einnahmen des Verwaltungshaushalts so zu bemessen, dass sie höher sind als die Ausgaben.

Diese Differenz ist dem Vermögenshaushalt als Finanzierungsmittel zuzuführen, wobei als Zuführungsbetrag in der Regel mindestens die Gesamthöhe der ordentlichen Kredittilgungsleistungen verpflichtend zu erwirtschaften ist.

Stellt man die Veranschlagungen der Vorjahre gegenüber, zeigt sich mit rund 16,8 Millionen Euro eine leichte Konsolidierung des Zuführungsbetrages auf niedrigem Niveau.
Gleichwohl bleibt sie weit hinter dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis einschließlich 2002 zurück.

Augenscheinlich verdeutlicht dies die Entwicklung der so genannten freien Finanzspanne, die als Kenngröße über den verpflichtend zu erwirtschaftenden Mindestbetrag der ordentlichen Tilgungsleistungen hinaus, die aus dem Verwaltungshaushalt heraus vorgesehene Investitionsquote widerspiegelt. Nach einer leichten Verbesserung im Vorjahr, fällt sie 2005 auf insgesamt unter 9 Millionen Euro.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass aus dem Gesamtbetrag aller 19 Landkreisgemeinden in Höhe von knapp 9 Millionen Euro allein rund 7,47 Millionen Euro (83 Prozent) der eingeplanten freien Finanzspanne auf den Haushaltsansatz der Großen Kreisstadt Neumarkt entfallen.

Der Umkehrschluss verdeutlicht für die verbleibenden 18 Gemeinden mit insgesamt lediglich etwa 1,52 Millionen Euro an veranschlagten freien Finanzmitteln doch eine für einzelne Kommunen zumindest verbesserungswürdige Entwicklung.

Auch wenn in Einzelfällen eine moderate Erholung der kommunalen Einnahmen im abgelaufenen Haushaltsjahr, insbesondere durch eigene Anstrengungen, ermöglicht wurde, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Kommunen auch weiterhin erhebliche Probleme haben, ihre Haushalte auszugleichen, heißt es in der Bilanz.

Eine nähere Betrachtung der Einnahmeentwicklung zeigt nämlich sehr deutlich, dass nur wenige Gemeinden Einnahmezuwächse zu verzeichnen haben, die ausschließlich auf das Wiedererstarken der Gewerbesteuer zurückzuführen sind, während der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im vierten Jahr hintereinander rückläufig ist.

Leidtragende sind insbesondere die Gemeinden, die überproportional von der Einkommensteuerbeteiligung abhängig sind, weil sie etwa auf Grund ihrer topographischen Lage im Landkreis nahezu keine Chance haben, durch Gewerbeansiedlung selbst zu einer Einnahmeverbesserung beizutragen.

Denn gerade diese zuletzt erwähnten Gemeinden trifft die Ausgabenentwicklung im sozialen Bereich - zwar indirekt - gleichwohl besonders hart.

Zum einen trägt die mangelnde wirtschaftliche Perspektive nicht nur zur Steigerung des Bedarfs an Sozialleistungen, und damit mittelfristig zu höheren Kreisumlageausgaben bei, zum anderen schmälert ein hieraus resultierender Bevölkerungsverlust durch mögliche Abwanderung aus betroffenen Gemeinden die einwohnerorientierten Einnahmen, etwa bei der Einkommensteuerbeteiligung bzw. dem kommunalen Finanzausgleich.

Schlussfolgernd konnte eine Gemeinde nach den Haushaltsansätzen eine Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht vorsehen; vielmehr musste hier bereits der Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt heraus, - zumindest indirekt auch über Kreditaufnahmen-, ausgeglichen werden.

Sechs weitere Gemeinden, und damit ein Drittel der Landkreisgemeinden, haben in ihren Veranschlagungen die Mindestzuführung nicht erreichen können.

In einer Gemeinde wurde die Mindestzuführung gerade noch erreicht; an eine freie Investitionsquote war hier jedoch nicht zu denken.

In drei Fällen darf man davon ausgehen, dass die Mindestzuführung erreicht worden wäre, wenn der Freistaat Bayern seine Zusagen eingehalten und bewilligte Fördergelder auch tatsächlich ausbezahlt hätte. Der Ende 2004 völlig überraschend verhängte Förderstopp des Freistaates verbunden mit der Ausreichung zweckgebundener kurzfristiger Überbrückungskredite führte hier 2005 zwangsläufig zu höheren Pflichtzuführungsbeträgen.

Mindestens für vier verbleibende Gemeinden lässt sich gleichwohl noch im abgelaufenen Haushaltsjahr eine angespannte, zum Teil bedenkliche Entwicklung ableiten.

Aussagekräftig hierzu zeigt dies auch das vergleichsweise heranzuziehende, tatsächliche Rechnungsergebnis des Vorvorjahres 2003. Bereinigt um die Beträge der Großen Kreisstadt Neumarkt werden in der freien Finanzspanne im Rechnungsjahr 2003 insgesamt lediglich rund 6 Millionen Euro erzielt. Damit wurde nicht nur das Ergebnis des Vorjahres um über 43 Prozent alarmierend, sondern auch der bisher absolute Tiefstand des Rechnungsjahres 2001 um nochmals 900.000 Euro unterschritten.

Schlussfolgernd bleibt es im Interesse der Not leidenden Verwaltungshaushalte aus Sicht des Landratsamtes unverzichtbar, seitens des Freistaates Bayern die Schlüsselzuweisungsmasse 2006 sowie den Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund anzuheben, um gerade jenen Gemeinden durch Schlüsselzuweisungen zu helfen, die nicht aus eigener Kraft die Einnahmen erwirtschaften können, die sie für ihre Aufgabenerfüllung benötigen.

Schon heute weite sich die Schere eigener Einnahmen zusehends. Dazu trage nicht zuletzt die im Volumen abnehmende Einkommensteuerbeteiligung der Gemeinden bei. Umso wichtiger werde es, den bedürftigen Gemeinden im Finanzausgleich stärker unter die Arme zu greifen. Die Schlüsselzuweisungen seien insoweit von ganz zentraler Bedeutung mit hoher Signalwirkung für den gesamten Finanzausgleich.
15.02.06
Neumarkt: Feuer am Dach...
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