Kanalschächte frei halten

NEUMARKT. Die Stadt weist angesichts der momentanen Wettersituation noch einmal darauf hin, dass Kanalschächte an Grundstücken nicht durch Schnee, Eis oder Räumhaufen verdeckt sein dürfe.

Dies geht aus der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung hervor. Sie ist unter anderem auch auf der Homepage der Stadt nachzulesen. In der Verordnung heißt es in § 10, Absatz 2: "Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder behindert und die Räumung der Fahrbahn nicht erschwert wird. Abflussrinnen, Einfallgitter, Hydranten, Wasserentnahmestellen, Wasser- und Gasabsperrschieber, Kanaleinlaufschächte und ähnliche Vorrichtungen sowie Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten."

Die Grundstücksbesitzer haben daher für ihren Bereich dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit großen Mengen an Schmelz- und Regenwasser ungehindert abfließen können. Insbesondere die Kanaleinlaufschächte sind von Schnee- und Eisresten zu befreien.

Auch die Mitarbeiter des Bauhofes sind bereits seit Tagen damit beschäftigt, an den Stellen, für die die Stadt zuständig ist, Gullys und Abflussmöglichkeiten frei zu halten oder sie frei zu machen.
16.02.06
Neumarkt: Kanalschächte frei halten
Telefon Redaktion


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