"Wer bestellt, der bezahlt"


Dr. Stefan Articus und MdB Karl bei ihrem Gespräch in Berlin
NEUMARKT. MdB Alois Karl diskutierte mit dem dem Geschäftsführer des Deutschen Städtetages über die Finanzausstattung von Städten und Gemeinden.

Karl war in Berlin mit dem geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, zu einem Hintergrundgespräch zusammengekommen. Im Mittelpunkt des Gespräches standen die künftige Finanzausstattung der Kommunen und die anstehende Steuerreform.

"Wir brauchen starke und leistungsfähige Städte und Gemeinden, dazu gehört eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten genauso, wie ein angemessene, verstetigte und sichere Finanzausstattung für die Kommunen", betonten MdB Alois Karl und Dr. Articus Der Föderalismusreform komme dabei eine Schlüsselfunktion zu. Mit ihr werde ein wichtiger und von den Städten, Gemeinden und Landkreisen lange geforderter ordnungspolitischer Meilenstein gesetzt.

Künftig werde eine direkte Aufgabenzuweisung durch Bundesgesetze an die Kommunen ausgeschlossen sein. Kostenfolgen für die Kommunen würden dann nur noch über das Konnexitätsprinzip des Freistaates Bayern geregelt, wobei dann der jetzt verfassungsrechtlich festgesetzte Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt auch" angewendet werden müsse.

Gesprächsinhalt war auch die Forderung an die kommunalen Spitzenverbände, auch künftig eine wirtschaftsbezogene kommunale Unternehmensbesteuerung mit eigenem Recht der Städte und Gemeinden beizubehalten.

MdB Alois Karl und Dr. Articus, die sich aus ihrer gemeinsamen Tätigkeit beim Deutschen Städtetag seit langen Jahren kennen, waren sich einig darüber, dass den Kommunen nicht nur staatliche Zuweisungen zustehen dürften, sondern dass gerade aus der kommunalen Selbstverwaltung das Recht erwachsen müsse, auch eigene, unternehmensbezogene, Steuern zu erheben.

Unabdingbar ist für Alois Karl und Dr. Articus auch, dass der Bund sich auch weiterhin seiner Verantwortung bei den Kosten für Unterbringung nach den Hartz IV-Gesetzen bewusst sein muss. Gerade Neumarkts Landrat Löhner hatte in den letzten Monaten immer wieder auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Es ist ausschließlich für das Jahr 2006 dadurch gelöst, dass der Bund 29,1 Prozent der Unterbringungskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II bezahlt.

Auch hier sei es notwendig, diese für die Städte und Landkreise unabdingbar notwendige Einnahme für die nächsten Jahre festzuschreiben, ansonsten würden unabsehbare finanzielle Belastungen und Folgen auf die Kommunen zukommen, die auf Grund einer "völlig übereilten und verfehlten Sozialgesetzgebung" nach Hartz IV den Städten und Landkreisen aufgezwungen worden sei.

MdB Alois Karl und Dr. Articus vereinbarten, weiter in einen stetigen Gedankenaustausch zu treten, insbesondere deshalb, weil MdB Karl als früherer Oberbürgermeister die Sorgen und Anliegen des Städtetages "von der Pieke her kennt" und sich in diese Materie besonders einschalten möchte.
19.05.06
Neumarkt: "Wer bestellt, der bezahlt"
Telefon Redaktion


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