Erst geliebt und jetzt gefürchtet

NEUMARKT. Die ersten Sonnenstrahlen, die ersten warmen Tage sind regelmäßig das Startsignal für vermehrte Bautätigkeit. Oft geht es um Altbausanierungen, wo mit asbesthaltigen Baumaterial gerechnet werden muss.

Aufgrund günstigster Materialeigenschaften wurde die Asbestfaser über Jahrzehnte geliebt. Nichtbrennbarkeit, chemische Beständigkeit, elektrische Isolierfähigkeit, Elastizität und Zugfestigkeit sind Eigenschaften, die vielfältige Verwendungsmöglichkeiten bereithielten. Allgemein bekannt sind Wellplatten für das Dach oder glatte Fassadenplatten. Aber auch Rohre im Tiefbau wurden aus asbesthaltigem Material gefertigt. Im Brandschutz spielte Asbest als Schnüre, Pappen oder Spachtelmassen eine nicht unerhebliche Rolle.

Die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung machte aus der beliebten Asbestfaser eine gefährliche Altlast. Spritzasbest wurde in der Bundesrepublik 1979 verboten. 1982 erfolgte ein Verbot aller sonstigen Asbestprodukte für den Bau, jedoch erst 1992 trat ein allgemeines Verwendungsverbot in Kraft. Asbest darf bis auf sehr wenige Ausnahmen heute nicht mehr verarbeitet werden. In vielen Bereichen jedoch ist Asbest noch zu sanieren und zu entsorgen.

Die Heimtücke der Asbestfaser liegt in ihrer Winzigkeit, in ihrer Struktur (zerfasert oder gespalten) und in ihrer Biobeständigkeit. Einmal eingeatmet, die Fasern sind lungengängig, können sie weder ausgeschieden, noch zerstört werden. Im Laufe von etwa zehn bis 15 Jahren führen sie zu schwersten Lungenschäden, bis hin zu Krebs.

Dieses hohe Gefährdungspotential hatte zur Folge, dass strenge Vorschriften für den Umgang erlassen wurden. Für alle Asbestprodukte gilt ein absolutes Wiederverwendungsverbot. Das bedeutet beispielsweise für Dach- oder Fassadenplatten, wenn sie einmal abgebaut sind, sind sie umgehend zu entsorgen. Es ist verboten, sie an Dritte abzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen. Unter das Verbot fällt auch das Aufbewahren und Lagern sowie das häufig praktizierte Abdecken von Holzstößen mit asbesthaltigen Platten.

Wer mit diesem Material umgehen muss, sollte allergrößte Sorgfalt walten lassen. So können beim unsachgemäßen Entfernen von Fassadenplatten oder Dacheindeckungen Fasern freigesetzt werden. Jede Platte sollte einzeln abmontiert und abgelegt werden. Bohren und sägen Sie nicht, lassen Sie keine zerbrechen.

Anlieferung in Platten Big Bags

Die Asbestzementabfälle aus dem Landkreis Neumarkt werden auf der Erd- und Steindeponie Pollanten abgelagert. Um eine Gefährdung des Personals auszuschließen, müssen sie in staubdichten Kunststoffsäcken (Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags) angeliefert werden. Lediglich Kleinmengen (bis maximal einen Kubikmeter) aus dem Privatbereich dürfen noch unverpackt zur Deponie Pollanten gebracht werden. Sie müssen intensiv befeuchtet werden und sind während des Transports abzudecken. Auf der Deponie müssen sie von Hand abgeladen werden. Abfälle, bei denen nicht eindeutig feststeht ob sie asbestfrei oder asbesthaltig sind, werden grundsätzlich wie asbesthaltige Abfälle behandelt.

Informationen zur Entsorgung von Asbestzementabfällen beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter folgenden Rufnummern: 09181/470-209, -299.

Weitere Entsorgungshinweise im Internet unter www.landkreis.neumarkt.de/abfallwirtschaft.
29.03.05
Neumarkt: Erst geliebt und jetzt gefürchtet
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