Schon heute nachdenken


Dr. Erwin Baier sprach bei einem Vortrag der CSU Altenhof.

NEUMARKT. Wer soll nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung die Entscheidungen treffen ? Daran sollte man schon jetzt denken, meint Amtsgerichts-Chef Dr. Erwin Baier bei einem Vortrag.

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehen jeden etwas an

Viel zu wenige Menschen denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Dabei ist in anderen Bereichen Vorsorge eigentlich selbstverständlich.

Allerdings sollte sich jeder auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstfall Entscheidungen für ihn treffen soll, wenn man hierzu nicht mehr selbst in der Lage ist. Zur Thematik "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung" referierte der Leiter des Amtsgerichtes Neumarkt, Dr. Erwin Baier. Auf Einladung der CSU Altenhof und des Stadtrates Dr. Heinz Sperber waren etwa 300 Gäste in das Johanneszentrum gekommen, um sich "aus erster Hand" durch einen Amtsrichter zu informieren.

Dr. Erwin Baier mahnte in seinem Vortrag ausdrücklich an, dass "Vorsorge in diesem Bereich nicht verdrängt oder auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben werden dürfe". Dabei kann niemand sicher davor sein, vielleicht schon morgen durch einen schweren Unfall dauerhaft das Bewusstsein zu verlieren und darauf angewiesen zu sein, dass ein anderer für ihn spricht.

Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen. Das Gericht wird hierbei prüfen, ob der Betreuer vorrangig aus dem Kreis der Angehörigen ausgewählt werden kann. Ist dies nicht möglich, können auch familienfremde Personen zum Betreuer bestellt werden. Bundesweit werden derzeit mehr als eine Million Betreuungen geführt.

Kostenlose Beratung zum Thema "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreunungsverfügung" bietet übrigens die Betreungsstelle des Landratsamtes(09181/4700).
01.02.07
Neumarkt: Schon heute nachdenken
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