600 Unterschriften


Bei einer öffentlichen FLitZ-Veranstaltung wurden Wege zu günstigeren Gas-Preisen besprochen.

NEUMARKT. Gasbezieher hätten sehr wohl die Möglichkeit gegen die "in Neumarkt nach Ansicht vieler Bürger zu hohen Gaspreise" vorzugehen, erklärte die Anwältin Frau Cornelia Ahrens aus Nürnberg. Sie sprach am Dienstag bei einer öffentlichen Versammlung der FLitZ.

Vorsitzender Dieter Ries sagte, dass sich bislang etwa 600 Neumarkter per Unterschrift für eine Gaspreissenkung in Neumarkt eingesetzt haben. Steigerungen von 50 Prozent von Oktober 2004 bis April 2006 seien nicht hinnehmbar und "viele der 10 000 Gasbezieher schaffen das auch finanziell nicht mehr", sagte Hans-Jürgen Madeisky. Für ihn sei es "nicht einsehbar, warum Gasbeziehern Defizite, zum Beispiel beim Freibad, der Eisbahn oder den Parkhäusern, mit aufgelastet werden".

Rechtsanwältin Cornelia Ahrens, empfohlene Anwältin des Bundes für Energieverbraucher, zeigte die Möglichkeiten auf, die Kunden der Stadtwerke haben und auch nutzen sollten, um günstigere Gaspreise durchzusetzen. Das Energiewirtschaftsgesetz zwinge Anbieter, wie zum Beispiel die Stadtwerke, "zur preisgünstigen Versorgung der Allgemeinheit mit Energie." Bei einseitiger Preisbestimmung bei einem Vertrag - wie der beim Gasbezug - müsse der Preis "angemessen" sein.

Die Angemessenheit des Preises zu beweisen sei sehr umfangreich und falle vielen Versorgungsunternehmen schwer. Der Einzelne hätte mehrere Möglichkeiten, den Anbieter zur Offenlegung der Kalkulation zu zwingen. Eine Klage dahingehend sei möglich, jedoch kostspielig und langwierig, so dass eigentlich nur Rechtsschutz versicherten Personen ein Prozess empfohlen werden könne. Weiter gebe es den Weg, zumindest eine Jahresrechnung überprüfen zu lassen und die Rechnung und die Abschlagszahlungen zu kürzen. Dies sei auch mit Hilfe eines Anwalts möglich. Der Bund für Energieverbraucher biete dabei einen kostengünstigen Weg an.

Bei einer Kürzung könne der Gasversorger zwar mit einer Einstellung der Versorgung drohen. Dies sei jedoch nach überwiegender Meinung der Gerichte ebenso wenig zulässig wie die tatsächliche Einstellung der Versorgung.
28.02.07
Neumarkt: 600 Unterschriften
Telefon Redaktion


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