Zweite Chance
NEUMARKT. "Durchfaller" bei der staatichen Fischerprüfung erhalten im Juni noch eine zweite Chance.
Personen, die sich ordnungsgemäß zur Staatlichen Fischerprüfung am 3. März angemeldet hatten, jedoch nicht zur Prüfung erschienen sind oder die Prüfung nicht bestanden haben, können an der Wiederholungsprüfung am 30. Juni teilnehmen.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Einzahlung der Nachprüfungsgebühr von 26 Euro. Eine gesonderte schriftliche Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Einzahlungsschluss ist Mittwoch, der 2. Mai.
Die Prüfung findet landeseinheitlich in Weiden, Ansbach, Landshut, München und Kempten statt.
20.03.07
Neumarkt: Zweite Chance