Überprüfungen gelockert

NEUMARKT. "Die Ankündigung der EU-Kommission, die Regeln für Stichproben-Kontrollen bezüglich Cross-Compliance zu lockern, ist ein gutes Signal," so Albert Deß, agrar- und verbraucherpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.

Agrarkommissarin Mariann Fisch Boel schlägt vor, dass beispielsweise die Kontrolleure künftig ihren Besuch bei Flächenkontrollen 14 Tage vorher ankündigen können. Bei geringfügigen Verstößen gegen die zahlreichen Vorschriften können sie es bei einer schriftlichen Abmahnung belassen und auf Kürzungen der EU-Zahlungen verzichten.

Es sei unstrittig, so Albert Deß, dass jeder Landwirt, der öffentliche Mittel erhält, auch Auflagen zu erfüllen habe. Umwelt- und Gesundheitsschutz seien aber für die Landwirtschaft nichts Neues, denn seit Jahrhunderten würden in Europa die Böden so bewirtschaftet, dass sie in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand seien. Was dies im Einzelfall vor Ort heiße, legten die nationalen Verwaltungen fest.

Ebenso sei es beim Tierschutz. Landwirte hätten aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung die Kenntnisse und Befähigung, ihre Tiere artgerecht zu halten. "Es ist ein Unding, dass für jeden Handgriff ein eigener Sachkundenachweis zu erbringen ist. Was beispielsweise bei der Tierschutz-Transportverordnung verlangt wird, haben unsere Landwirte bereits während ihrer Ausbildung gelernt," so Albert Deß.

Grundsätzlich bleibe es aber bei den Vorschriften zu Cross-Compliance, eine Verwässerung des Konzepts komme für Agrarkommissarin Fischer Boel nicht in Frage. Abzuwarten seien auch die Ergebnisse einer Studie über die Umsetzung der Cross-Compliance-Bestimmungen, die zurzeit in den Mitgliedsstaaten durchgeführt wird. Erst wenn diese Ergebnisse vorliegen, soll es eine "Generalüberprüfung" geben.
05.04.07
Neumarkt: Überprüfungen gelockert
Telefon Redaktion


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