Schärfere Vorschriften
NEUMARKT. Wegen gestiegener gesetzlicher Anforderungen ändern sich die Annahmekriterien für Abfälle bei der Erd- und Steindeponie Pollanten.
Wegen der Auslaugbarkeit bestimmter Bestandteile dürfen verschiedene Abfallarten künftig nicht mehr in Pollanten abgelagert werden. Deshalb wies das Landratsamt am Freitag auf die richtige Entsorgung von Gipskartonplatten (Rigips) und Gasbetonsteinen (Ytong) hin.
- Gipskartonplatten (zum Beispiel Rigips, Fermacell) ohne Styropor müssen künftig zur Mülldeponie Blomenhof in Neumarkt gebracht werden. Sie dürfen nicht mehr auf der Erd- und Steindeponie in Pollanten abgelagert werden.
- Gipskartonplatten mit Styropor müssen aufgrund des Organikanteils (Styropor) weiterhin thermisch behandelt werden. Das heißt sie müssen zur Müllumladestation in Neumarkt angeliefert werden.
- Auch Gas- oder Porenbetonsteine (zum Beispiel Ytong) müssen künftig zur Mülldeponie Blomenhof gebracht werden. Eine Ablagerung auf der Erd- und Steindeponie in Pollanten ist für diese Steine ebenfalls nicht mehr möglich.
Gipskartonplatten und Gasbetonsteine sollen schon auf der Baustelle getrennt vom übrigen Bauschutt erfasst werden.
Die Änderungen treten ab 1. August in Kraft.
- Heraklithplatten müssen wegen des hohen Organikanteils (zementgebundene Holzfasern) thermisch behandelt werden. Sie dürfen weder auf der Erd- und Steindeponie noch auf der Deponie Blomenhof abgelagert sondern müssen zur Müllumladestation in Neumarkt gebracht werden. Dies gilt für Heraklithplatten mit und ohne Putzrückstände.
Für Fragen zur Bauschuttentsorgung steht das Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter den Telefonnummern 09181/470-209, -299, -211 zur Verfügung.
29.06.07
Neumarkt: Schärfere Vorschriften