In Hochschulrat berufen


Hans G. Huber
NEUMARKT. Der Berchinger Unternehmer Hans G. Huber wurde in den Hochschulrat der FH Amberg-Weiden berufen.

Auf der Grundlage des Bayerischen Hochschulgesetzes hat die Amberger "Hochschule für angewandte Wissenschaften" dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst acht externe Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft für die Bestellung zum Mitglied des Hochschulrates vorgeschlagen. Der Hochschulrat wurde durch das neue Bayerische Hochschulgesetz mit erweiterten Befugnissen ausgestattet und ist eines der zentralen Organe der Hochschule.

Externe Mitglieder sind im Hochschulrat in gleicher Anzahl vertreten wie hochschulinterne Mitglieder. Dadurch verbindet sich die Innensicht der Hochschulangehörigen, das heißt der acht Senatoren, gleichberechtigt mit Impulsen und Erfahrungen aus der Praxis. Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, MdL Dr. Thomas Goppel, hat die acht externen Persönlichkeiten zum Mitglied des Hochschulrates der Fachhochschule Amberg-Weiden mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 bestellt.

Unter ihnen ist auch Dipl.-Ing. Hans G. Huber, Vorstand der Hans Huber AG, Berching.

Der Hochschulrat beschließt die Grundordnung der Hochschule und deren Änderung, wählt den Präsidenten und die weiteren Mitglieder der Hochschulleitung mit Ausnahme des Kanzlers, beschließt über Vorschläge der Hochschulleitung zur Bestellung des Kanzlers, beschließt über den Entwicklungsplan der Hochschule, beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten, beschließt über die Aufhebung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, nimmt zur Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Einrichtungen der Hochschule Stellung, nimmt zu den Voranschlägen zum Staatshaushalt oder zum Entwurf des Wirtschaftsplans Stellung, nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen und kann über ihn beraten, stellt den Körperschaftshaushalt fest, und nimmt die sonstigen ihm durch Gesetz übertragenen Aufgaben wahr.

Die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrates beträgt vier Jahre. Eine erneute Bestellung bis zu einer Amtszeit von insgesamt acht Jahren ist zulässig.

Prof. Dr. Erich Bauer, Präsident der Fachhochschule Amberg-Weiden: "Ein hochkarätiges Gremium von Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft wird uns bei der weiteren Entwicklung unserer Hochschule mit kompetentem Rat und auch Tat zur Seite stehen".
05.10.07
Neumarkt: In Hochschulrat berufen
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