Klagen abgewiesen
NEUMARKT. Die Klagen gegen eine Neumarkter Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen bei Lauterhofen wurden am Dienstag abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat damit entschieden, daß der Bescheid des Neumarkter Landratsamtes zumindest vorerst gültig ist. Es hatte die entsprechenden Klagen der Gemeinden Schmidmühlen, Hohenburg und Kastl sowie von drei Privatleuten zurückgewiesen.
Die Frage einer Berufung wird voraussichtlch erst beantwortet werden, wenn die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
20.11.07
Neumarkt: Klagen abgewiesen