Salz verboten

NEUMARKT. Die ersten Schneefälle in diesem Winter hat es bereits gegeben. Aus diesem Anlass wies die Stadt darauf hin, dass die Gehbahnen vor den Anliegergrundstücken an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr geräumt und gestreut werden müssen.

Die Wege müssen von Schnee geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, also Sand oder Split, ausreichend gestreut werden. Die Sicherungsmaßnahmen müssen Grundstücksbesitzer bis 20 Uhr so oft wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist, hieß es.

Ausdrücklich nicht gestattet ist der Einsatz von Salz. Auch die Stadt selber verwendet dies nur für die Straßen. Zum Streuen der Gehwege benutzen die Mitarbeiter des Bauhofes nach wie vor Sand.

Die Stadt erinnerte auch daran, dass das "Räumgut" von Privatgrundstücken nicht auf öffentliche Flächen geschoben werden darf. Der geräumte Schnee oder die Eisreste müssen neben der Gehbahn so gelagert werden, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Außerdem müssen Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung freigehalten werden. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbuße belegt werden.
14.12.07
Neumarkt: Salz verboten
Telefon Redaktion


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