Teure Durchleitung
NEUMARKT. Auch in Neumarkt wurden von den Stromnetzbetreibern zu hohe Netznutzungsentgelte für die Durchleitung des Stroms verlangt.
Das entschied bereits am Freitag das Landgericht Nürnbert-Fürth. Es verurteilte insgesamt neun bayerische Stromnetzbetreiber, Überzahlungen aus den Jahren 2003 und 2004 an einen Hamburger Ökostrom-Anbieter zurückzuzahlen. Das Urteil wurde erst am Montag bekannt. Von den betroffenen Neumarkter Stadtwerken - ihnen gehört das Neumarkter Stromnetz - war dazu am Abend keine Stellungnahme mehr zu erhalten.
Betroffen sind von dem Urteil die Stromnetzbetreiber in Bamberg, Bayreuth, Coburg, Hof, Erlangen, Fürth, Neumarkt, Bogen und Wörth/Donau. Der Hamburger Ökostrom-Anbieter
Lichtblick hatte die hohen Kosten angefochten, die die Netzbetreiber als Monopolisten für die Stromdurchleitung verlangten.
Allerdings weigerten sich die Netzbetreiber, vor Gericht ihre Kalkulation darzulegen. Dies deute nach Meinung des Gericht jedoch auf "eine willkürliche Festsetzung und unbillige Überhöhung" der Netznutzungsentgelte hin. Die Nürnberger Richter waren so frei und schätzten die angenommene "Überhöhung" der Nutzungsentgelte - und kamen auf jeweils 16 Prozent.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
16.06.08
Neumarkt: Teure Durchleitung