"Ohne Wenn und Aber"
NEUMARKT. Der geplante Autobahnanschluss Frickenhofen steht nach Meinung des Bundes Naturschutz "auf wackeligen Beinen".
Helmut Schultheiß, der BN-Regionalreferent für die Oberpfalz, wies in einer Pressemitteilung am Dienstag darauf hin, daß der derzeit laufende Erörterungstermin (
wir berichteten) "gravierende Planungsfehler" offenbare.
Gleich am ersten Tag des amtlichen Erörterungstermins für den bei Frickenhofen geplanten Autobahnanschluss an die A3 hätten sich die Vertreter der Autobahndirektion Nordbayern "zahlreichen fundierten Einwendungen" der Vertreter des Bundes Naturschutz stellen müssen. Und sie hätten kaum etwas entgegenzusetzen gehabt, heißt es in der Mitteilung.
So seien "keine überzeugenden Gründe" zur Rechtfertigung eines weiteren Autobahnanschlusses für Neumarkt vortragen worden. Von den zahlreichen Gegenargumenten des BN wurde "nicht ein einziges" entkräftet, hieß es weiter vom BN.
Beim Erörterungstermin sei "überdeutlich" geworden, dass die weitreichenden Auswirkungen dieser neuen Anschlussstelle auf das nachgeordnete Straßennetz und die drohende Entwertung der umgebenden Landschaft als Erholungsraum in den Planunterlagen keinerlei Berücksichtigung gefunden hätten.
Die BN-Vertreter listeten für das "umstrittene und von einer engagierten Bürgerinitiative seit Jahren bekämpfte" Projekt "zahlreiche Planungsmängel" auf:
- So sei der Untersuchungsraum viel zu klein gewählt worden, um die negativen Auswirkungen dieses Projektes auf die betroffenen Tierarten ausreichend erfassen zu können.
- Die Bestandserfassung sei lückenhaft und erfülle nicht annähernd die naturschutzfachlichen Anforderungen. Obwohl ein Bachtal betroffen ist, seien weder Amphibien- noch Bibervorkommen erhoben worden.
- Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- Bei den vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen handele es sich vielfach um Maßnahmen, die aus bautechnischen Gründen sowieso realisiert werden müßten und deshalb gar nicht für die Eingriffsminimierung angerechnet werden dürften.
- Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen seien völlig ungeeignet und erfüllten nicht einmal ansatzweise die Anforderungen von Art. 6a Bayer. Naturschutzgesetz.
- Die für Vögel und Fledermäuse als Überflughilfe vorgesehenen Hecken seien zu niedrig und würden erst nach Jahren wirksam, so dass damit kein wirksamer Schutz gegen Kollisionen mit Fahrzeugen (v. a. Lkws) gewährleistet werden könne.
- Die Voraussetzungen für die auch nach europäischem Recht zwingend erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung könnten nicht erfüllt werden.
Damit würden aber zentrale Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit dieser geplanten Anschlussstelle fehlen, hieß es vom Bund Naturschutz. Er appellierte an die Regierung der Oberpfalz, dieses Projekt "ohne Wenn und Aber abzulehnen".
01.07.08
Neumarkt: "Ohne Wenn und Aber"