"Verheerende Auswirkungen"

NEUMARKT. Bei der geplanten Gesetzesnovelle zum Erbschaftssteuergesetz spricht Lammsbräu-Chef Dr. Franz Ehrnsperger von "Enteignung".

"Dem Bund fehlt für die Festlegung des Steuertarifs im Rahmen der Erbschaftsteuerreform die Gesetzgebungskompetenz", schreibt der Passauer Staatsrechtler Raimund Wernsmann in einem Gutachten für die IHK. Die Konsequenzen der geplanten Gesetzesnovelle können sich für Familienunternehmen verheerend auswirken, heißt es in einer Pressemitteilung der IHK Regensburg. Dr. Franz Ehrnsperger, Inhaber der Neumarkter Lammsbräu bezeichnet die konkreten Auswirkungen auf sein Unternehmen für den Fall, dass der Gesetzentwurf so umgesetzt wird, als "Enteignung".

Abgesehen davon, dass Steuertarif und Freibeträge reine Ländersache seien und der Bund hier gar nichts vorgeben könne, forderte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun, daß "Doppelbelastungen durch Einkommensteuer auf der einen und Erbschaftsteuer auf der anderen Seite" tabu sein müßten. Durch diese Doppelbesteuerung werde es Fälle geben, in denen Unternehmen bis zu 80 Prozent jedes verdienten Euros an den Fiskus zahlen.

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Lohnsummenregel stuft Staatsrechtler Raimund Wernsmann als "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" ein. Um hohe Erbschaftsteuerzahlungen zu umgehen muss ein Unternehmenserbe nach Eintreten des Erbfalls über zehn Jahre lang die Lohnsumme beibehalten, die vor seiner Übernahme im Betrieb ausbezahlt worden ist. Eine solche Klausel kann notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen verhindern und die Existenz des Unternehmens gefährden.

Außerdem plant der Gesetzgeber eine so genannte Behalteregel, das heißt, er will nur denjenigen Unternehmenserben bei der Erbschaftssteuer entlasten, die das Unternehmen mindestens 15 Jahre nach dem Erbfall weiterführen. "Sowohl Lohnsummenregel als auch Behalteregel sind realitätsfern und haben mit der betrieblichen Wirklichkeit in den Familienunternehmen nichts zu tun", kommentiert Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg.

Für Dr. Franz Ehrnsperger ist die Gesetzesnovelle gleichbedeutend mit einem "nicht kalkulierbaren Risiko". Er erwartet vom neuen Erbschaftsteuergesetz nichts Gutes. "Stellen Sie sich vor", sagt er, "unser Unternehmen macht zehn Millionen Euro Umsatz im Jahr und der Erbe müsste drei Millionen Euro Erbschaftsteuer bezahlen. Diese Summe wirft unser Unternehmen in seiner Entwicklung um mindestens 15 Jahre zurück und dann kommt möglicherweise der nächste Erbfall."
25.09.08
Neumarkt: "Verheerende Auswirkungen"
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