"So schafft man Unfrieden"

NEUMARKT. Zusammen mit einer Unterschriftenliste ging ein Protestbrief der "Bürger der Interessengemeinschaft Altstadtsanierung" wegen der Straßenausbaubeiträge an OB Thumann.

Viele Bewohner der Altstadt fühlen sich bei den Beiträgen im Sanierungsgebiet "Westliche Altstadt" ungerecht behandelt (wir berichteten mehrfach). Am Donnerstag ging ein Schreiben an die Rathausspitze, das wir im Wortlaut veröffentlichen. Ähnliche Briefe wurden an Regierungspräsidentin Brigitta Brunner, den Bayerischen Landtag und Neumarkter Lokalpolitiker versandt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Buch "25 Jahre Altstadtsanierung" vom Dezember 2002 sind Abläufe und Ergebnisse der geleisteten Aufbauarbeit seit 1945 eindrucksvoll dargestellt. Die Bildvergleiche der zerstörten Altstadt und der jetzigen Verhältnisse beeindrucken. Für viele alteingesessene Bürger ist die Altstadt liebenswert geblieben und es ist noch attraktiver geworden, weiter dort zu wohnen.

Der herausragenden Bedeutung der Altstadt, dem "Gesicht der Stadt", ist eindrucksvoll Rechnung getragen worden. Es waren glücklicherweise Pragmatiker, die von Anfang an die Weichen dafür stellten.

Mit der Agenda 21 erfolgte im Entwicklungsleitbild "Altstadt Neumarkt" eine sehr begrüßenswerte und auch notwendige Zielsetzung hinsichtlich der zentralen Bedeutung eines "Wir", eines "Miteinanders".

So heißt dort ein Leitsatz: "Wir wollen dauerhaft eine Stadtplanung und Altstadtentwicklung im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern betreiben".
Dieses "Wollen" eines Dialogs hat sich nun im Zusammenhang mit den Straßenausbaubeiträgen für die "Westliche Altstadt" leider als leere Worthülse erwiesen. Die Handhabung war eine ganz andere. Gespräche mit den Bürgern? Fehlanzeige! Es wurden kaum oder nur schwer verrückbare Pflöcke gesetzt. Sie wählten den Weg einer absehbaren Konfrontation, ein "BASTA", das aber bekanntermaßen auch anderswo zu nichts führte.

Den Bürgern kaltschnäuzig kurz vor Weihnachten praktisch Zahlungsbefehle zu präsentieren, bezeugt eine geringschätzige Einstellung gegenüber dem Bürger. Dahinter steckt offensichtlich das Kalkül erwarteter Widersprüche und Klagen, denen man mit entsprechend gestrickten Satzungen rein rechtlich begegnen zu können meint.

Herr Oberbürgermeister, so darf man mit den Bürgern nicht umspringen, so schafft man Unfrieden.

Die Stadt hat für die Altstadt drei Sanierungsgebiete festgelegt, als letztes davon das Sanierungsgebiet III, die "Westliche Altstadt".

Von Straßenausbaubeiträgen sind die Bürger der Sanierungsgebiete I und II freigestellt worden, weil angeblich die genaue Berechnung sehr schwierig geworden wäre, der Vorteil der Straßenerneuerung für die Anlieger unbedeutend gewesen sei und der Umlegungsbetrag gering gewesen wäre.

Für den lange vernachlässigten westlichen Altstadtteil, Sanierungsgebiet III, wendet man ein anderes Sanierungsverfahren an und belastet nun nur die Anlieger unbedeutender Gassen mit Beiträgen.

Bei der Planbetrachtung stellt sich sofort die Frage: Was ist denn mit den anderen Straßen und Gassen? Liegen doch unter Anderem auch z.B. die Zißlergasse, Kirchengasse und Viehmarkt im Sanierungs-Gebiet III. Will die Stadt hier alles bezahlen ?

In Teilen des Bereichs der Sondersatzung zahlt die Stadt bereits über einen Umweg 100 % der Anliegerbeiträge. Dies gilt für den dortigen gesamten städtischen Grundbesitz, aber auch z.B. für den Wohnpark Johannisviertel. Die Stadt hat den Baugrund erworben und war zum Zeitpunkt der Straßensanierungsarbeiten Anlieger (Spitalgasse, Entengasse, westliche Grünbaumwirtsgasse, Rainbügel), zahlt also jetzt die Ausbaubeiträge dafür.

Diese Kosten sind nicht explizit an die Käufer weitergegeben worden. Somit sind 100% der Kosten der Stadt, der Allgemeinheit, verblieben.

Die anderen Anlieger vermissen allerdings ein solch "soziales Verhalten", wenn die Sondersatzung nun strukturbedingt überproportional fast nur Haushalte mit geringerem Einkommen trifft und auch den Kindergarten der Pfarrgemeinde St. Johannes nicht auslässt und mit etlichen tausend Euro belastet.

Es mutet doch sehr sonderbar an, wenn Geschäftslagen im gesamten Altstadtgebiet freigestellt sind und die Anlieger der unbedeutenden Gassen die "Zeche zahlen". Diesen auch zum Teil hochbetagten Bürgern ist seinerzeit vom damaligen OB und anderen Mandatsträgern zugesichert worden, dass auf sie keinerlei Kosten entfallen würden!

Es klingt für uns wie Hohn, wenn die Stadt in ihrem Anschreiben feststellt, es gäbe keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Hier fehlt es am moralischen Gleichgewichtssinn.

Tatsache ist, dass im gesamten Altstadtbereich der Großteil der Anlieger von Beiträgen freigestellt ist, bis auf die wenigen, die nach der Sondersatzung bluten sollen.

Dies zu rechtfertigen wird nicht möglich sein.

Ausschließlich die Stadt hat es zu vertreten, ohne wirklich zwingenden Grund das sogenannte "vereinfachte Verfahren" für das Sanierungsgebiet III festzulegen. Was hat man damit denn besser gemacht und signifikant erreicht, als mit den Verfahren in den Sanierungsgebieten I und II. Zweierlei Verfahren und Maßstäbe anzulegen, das hätten sie so nicht tun dürfen. Diese Ungleichbehandlung durch die Stadt hält einer fairen Prüfung bezüglich Zumutbarkeit und Vermittelbarkeit in keiner Weise Stand.

Darüber hinaus gehend – ebenso wenig wie man nicht Äpfel und Birnen gleichsetzen kann - kann man auch nicht die Besonderheiten der Altstadt mit anderen Straßenausbauverhältnissen außerhalb der Altstadt in Beziehung setzen und mit Prozent-Punkten abtun.

Das daraus angeblich resultierende, durch die Stadt publizierte "besser Wegkommen..." trifft nicht den wirklichen Sachverhalt und zeugt von einem völligen Unverständnis zur Altstadtsanierung.

Man hätte erwarten können, dass man sich zumindest einer Gleichbehandlung mit dem östlichen Altstadtteil annähert und pragmatisch handelt.

Die nun angewandten 20 Prozent sind eine willkürlich gegriffene, unbelegte Festlegung. Weit unter diesen Prozentsatz lagen und liegen noch immer Möglichkeiten, um die in der Stadtratssitzung angegebenen "im Höchstfall wenigen hundert Euro" einzuhalten.

In der westlichen Altstadthälfte nun wegen des ausschließlich von der Stadt zu vertretenden Dilemmas 20 Prozent zu fordern ist unverschämt und in keiner Weise gerechtfertigt.

Es erscheint dass der Informationsstand Ihrerseits unvollständig war, sonst hätte Ihre Einflußnahme und die der politischen Entscheidungsträger auf die Erhebung an sich, zumindest jedoch auf die Höhe der Forderung, anders aussehen müssen.

Es ist unverständlich, inwieweit die Stadt bereits im Vorfeld Meinungen oder Hinweisen des Landratsamtes folgen musste oder muss.

Im Anschreiben zum Bescheid an die Anlieger teilt man uns zur rechtlichen Klarstellung Hinweise des Landratsamtes mit.

Hier wird nun die unterschiedliche Vorgehensweise zwischen östlicher und westlicher Altstadt auch damit gerechtfertigt, dass die Fußgängerbereiche im östlichen Altstadtteil für die Anlieger von Nachteil sind. Weil es im westlichen Altstadtteil dagegen kaum Fußgängerbereiche gibt, wird dies dort als Vorteil für die Anlieger gewertet. Dadurch wären die Verhältnisse ausgeglichen und es läge damit kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.

Wenn der damalige OB in einer Bürgerinfo im Februar 2001 zur Altstadtsanierung dagegen feststellt: "Die Haupteinkaufsstraßen haben wir zu großen Fußgängerbereichen umgebaut und die Altstadt damit "ganz entscheidend aufgewertet", kann man dem nur beipflichten.

Sicherlich sind auch Sie dieser Meinung, oder gibt die Klarstellung des Landratsamtes auch Ihre, die Auffassung der Stadt, wieder?

Nach der gleichen Klarstellung werden nur Ausbaumaßnahmen abgerechnet, die in die zweite Sanierungsphase ab 1993 fallen. In der Sondersatzung ist dagegen ein Zeitraum von1995 bis 2005 genannt.

Das ist kein Tippfehler, sondern lässt erkennen, dass die Annahmen willkürlich erfolgten, wie man diese eben brauchte.

Mit den Ausführungen zum Ausbaustandard wurde dann auch festgelegt, warum bei einzelnen Gassen, zum Beispiel der Zißlergasse oder Kirchengasse keine Ausbaubeiträge zu zahlen sind. Andere Kriterien als "gesägtes Granit kleinsteinpflaster" zählen scheinbar nicht.

Beispiel: In der Hirtengasse wie auch anderswo ist lagebedingt und wie zum Ausführungszeitpunkt Standard und üblich, gesägtes Granitsteinkleinpflaster verlegt worden. Ungesägtes oder gesägtes Pflaster waren für die Anlieger kein Thema, sie wurden nicht gefragt. Zum Zeitpunkt der Ausführung war dies für die Stadt eben Standard.

Die Anlieger hier müssen Ausbaubeiträge bezahlen.

Gegenüber beginnt die Kirchengasse, eine sehr gut ausgebaute Geschäftsstraße mit klinkerbefestigten beidseitigen Gehsteigen, breiten gestockten Granitbordsteinen, wie eben zum Ausführungszeitpunkt Standard und wie in der Altstadt üblich, mit ungesägtem Granitgroßkopfpflaster. Angeblich hat das Landratsamt angeordnet, dass wegen des geringeren Ausbaustandards Ausbaubeiträge hier nicht erhoben werden dürfen.

Sachlich ist diese ausschließlich auf gesägtes Granitsteinkleinpflaster bezogene und gestützte Festlegung nicht zu begründen.

Dass über eine größere Wegstrecke des Rainbügl ( warum eigentlich ? ) gesägtes Granitgroßsteinpflaster verlegt wurde, wird nicht thematisiert; es passte nicht ins Konzept.

Der Vergleich ist auch für die anderen kleinen Gassen anwendbar.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, emotionslos kommen wir in der Gesamtbetrachtung zu der Feststellung, dass in der gesamten Altstadt nur die Bürger in den kleinen Gassen zahlen sollen, für die auf Biegen und Brechen die Satzungen entsprechend erlassen wurden.

Es ist falsch zu behaupten, es liege kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor, denn ganz im Gegenteil handelt es sich sogar um einen groben Verstoß gegen denselben.

Wir haben Widerspruch gegen die ergangenen Bescheide eingelegt und bitten Sie, ja fordern Sie auf, die Beschlusslage zu revidieren und eine durchaus legale, aber menschliche und gerechte Lösung durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Unterzeichner der Interessengemeinschaft "Altstadtstraßensanierung",

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neumarkt

29.01.09
Neumarkt: "So schafft man Unfrieden"
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang