Sogar Freispruch war drin

NEUMARKT. In begeisterte Jubelstürme brach zwar keiner der fünf Angeklagten bei der Urteilsverkündung aus, aber man merkte ihnen an, dass ihnen der berühmte Stein vom Herzen fiel. Mangelnde Beweise bewahrten die Angeklagten vor einer härten Bestrafung – einer von ihnen, dem nichts nachzuweisen war, wurde freigesprochen.

Damit ging ein Strafprozess, für den ursprünglich fünf Tage angesetzt waren, vorzeitig am Donnerstag statt am 4. März zu Ende. Bereits am Vortag hatte die Jugendkammer 1 beim Oberlandesgericht unter Vorsitz von Richter Hans Neidiger die milden Strafen signalisiert (wir berichteten).

So wurde der Haupttäter, ein heute 21jähriger BLW-Student, dem zunächst "versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung" vorgeworfen worden war, lediglich wegen Einschlagens auf sein Opfer, einem 26jährigen Iraker, zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe hat er inzwischen durch die seit 7. Mai vergangen Jahres abgesessenen Untersuchungshaft bereits verbüßt.

Die weiteren Mitangeklagten, allesamt keine deutschen Staatsangehörigen, kamen mit 120 und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Schadenersatz in Höhe von 900 Euro glimpflich davon. Der älteste Angeklagte wurde mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe "bedient", ausgesetzt auf drei Jahren Bewährung. Der fünfte mutmaßliche Täter, der unschuldig die Anklagebank drückte, wurde freigesprochen.

Die Urteile fielen deswegen so verhältnismäßig milde aus, weil die Beweislage äußerst dünn war. Die Verteidiger, an ihrer Spitze Dr. Alois Kölbl, nutzten die lasche Ermittlungsarbeit der Neumarkter Polizei, um für ihre Mandanten zu punkten.

Die Ermittler pickten sich aus dem Internet-Auftritt der Discothek "Berlin", in und vor der es zu der tätlichen Auseinandersetzung gekommen war, Partybilder heraus, aus der sie eine Täterschaft konstruierten, anstatt niet- und nagelfeste eigene Recherchen anzustellen, wurde im Verlauf der Verhandlung moniert.
Erich Zwick
19.02.09
Neumarkt: Sogar Freispruch war drin
Telefon Redaktion


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