"Anlieger" kann jeder sein...


Die Obere Marktstraße: ab Montag dürfen nachts nur mehr "Anlieger" einfahren.
Foto: Webcam Sparkasse
NEUMARKT. Ab Montag soll an der Marktstraße nachts Ruhe einkehren: Von 22 bis 6 Uhr dürfen dort nur mehr "Anlieger" motorisiert unterwegs sein. Ob es wirklich mit der Nachtruhe klappt ist allerdings fraglich: "Anlieger" kann nämlich praktisch jeder sein...

Die Stadt wies am Freitag noch einmal darauf hin, dass ab 2. März das Befahren der Marktstraße zwischen 22 und 6 Uhr nur mehr für Anlieger gestattet ist (wir berichteten). Damit will die Stadt für eine bessere Einhaltung der Nachtruhe in der Marktstraße sorgen.

Entsprechend dem Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltsenats vom September gilt ab diesem Zeitpunkt die Regelung, dass in dieser Zeit nur noch Anlieger in die Marktstraße einfahren dürfen. Alle anderen mobilisierten Verkehrsteilnehmer, auch Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas oder sonstige Kraftfahrzeuge dürfen ab diesem Zeitpunktdie Marktstraße nicht befahren. Die Verkehrsteilnehmer werden durch entsprechende Schilder darauf hingewiesen.

Soweit der schöne Plan der Stadt. Die Realität sieht anders aus: "Anlieger" ist nämlich nicht nur, wer an der Marktstraße wohnt, sondern praktisch jedermann, der irgend etwas dort zu tun hat. Das kann ein Lieferant sein, ein Gaststättenbesucher oder auch ein Nachtschwärmer, der an einem Geldautomaten Nachschub holen will.

In der Praxis wird es deshalb schwer sein, einem an der Marktstraße gestoppten Autofahrer nachzuweisen, daß er kein "Anlieger" ist. Das gibt auch der Verkehrsspezialist der Neumarkter Polizei, Richard Löhner, auf Anfrage von neumarktonline zu. Wobei übrigens die Wortwahl "Anwohner" statt "Anlieger" kaum etwas geändert hätte, da verschiedene Obergerichte beide Begriffe gleichgesetzt haben.

Trotzdem ist man bei der Neumarkter Polizei nicht unglücklich über die Regelung, die schon im Vorfeld zum Beispiel im Forum "Neumarkter Meinungen" für viel Diskussion gesorgt hat. Man habe es ja in erster Linie auf die meist jungen Zeitgenossen abgesehen, die 15 Mal hiintereinander aus Imponiergehabe zu mitternächtlicher Stunde die Marktstraße rauf und runter brettern. Und die dürften es schwer haben, wenn sie den kontrollierenden Beamten treuherzig erklären wollen, daß sie lediglich auf der Suche nach einem Geldautomaten sind. Mit dem Verbot für Nicht-Anlieger werde hier der Polizei ein neues Instrument in die Hand gegeben, erklärte Richard Löhner.

Auch im Rathaus ist man sich darüber im Klaren, daß man mit ein paar Verkehrsschildern nicht allen lästigen Verkehr aussperren kann. In der Sitzung des Bausenats war man daher übereingekommen, diese Regelung versuchsweise für ein Jahr einzuführen, hieß es am Freitag. Die dabei gemachten Erfahrungen sollen danach ausgewertet und über eine Fortführung oder Modifizierung diskutiert werden. Die Stadt Neumarkt stützt sich dabei auch auf das Vorbild anderer Städte, wo solche Regelungen bereits praktiziert werden.
27.02.09
Neumarkt: "Anlieger" kann jeder sein...
Telefon Redaktion


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