"Vorglühen" verboten
NEUMARKT. Wer auf Neumarkter Straßen oder in Parks mit Bier- oder Schnapsflaschen erwischt wird, muß Bußgeld bezahlen.
Das war zwar bisher auch schon so, doch jetzt wollen Polizei und die Sicherheitswacht verstärkt Kontrollen durchführen, hieß es "aus gegebenem Anlaß". Laut dem "
Verwarnungsgeldkatalog Sichere und Saubere Stadt" ist mit 20 Euro dabei, wer beim Schlucken in der Öffentlichkeit erwischt wird.
"Alkoholkonsum im öffentlichen Raum außerhalb von Gaststätten, von so genannten Freisitzen und von genehmigten Veranstaltungen" sei nicht erlaubt, erklärte am Mittwoch noch einmal ein Rathaus-Sprecher. Das Verbot gilt zum Beispiel für Straßen, Parks, Grünanlagen oder Gehwege.
Damit wolle man der Unsitte zahlreicher oft junger Erwachsener entgegentreten, sich im Vorfeld von Disko- und Veranstaltungsbesuchen mit selbst mitgebrachten Alkoholikas "vorzuglühen", hieß es aus dem Rathaus.
Zur Beruhigung aller Schluckspechte: das anstehende Altstadtfest zählt zu den "genehmigten Veranstaltungen".
10.06.09
Neumarkt: "Vorglühen" verboten